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05.06.2013 Röntgenblick auf Gewerbeflächen

Mit einem ganz neuen Ansatz bei der Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs und entsprechender Kostenverteilung auf die verschiedenen Mietparteien adressiert die LAS GmbH ein regelmäßig wiederkehrendes Problem im Alltag von Eigentümern und Verwaltungen von Gewerbeimmobilien. Denn die hohe Dynamik bei der Veränderung der Flächenverhältnisse im gewerblichen Umfeld führt in Folge oft zu fehlerhaften Kostenaufstellungen. Um der Verärgerung von Mietern und resultierenden Rechtsstreitigkeiten mit hohen Forderungen vorzubeugen, gilt es daher, die wechselnden Mietstrukturen sowie einzelne Umbauten kontinuierlich im Auge zu behalten und die Abrechnung exakt darauf abzustimmen. Auf Basis eines mehrstufigen Vorgehens garantiert der Leipziger Dienstleister den Vermietern hier vollständige Transparenz. Im ersten Schritt werden die Netzinfrastruktur des jeweiligen Objekts von den Ingenieuren der LAS im Detail erfasst und Leitungsverläufe dokumentiert. Darauf aufbauend erfolgen die „Messtechnische Konzeption“ zur Festlegung einer geeigneten Zählerstrategie sowie die taggenaue Zuordnung der Mieter zu den Mietflächen. Durch diese effektive Kombination der relevanten Informationen können selbst komplexe Gewerbeparkstrukturen durchdrungen und Einzelverbräuche im Zuge der Abrechnung aufs Genaueste zugeordnet werden.

„Vermieter von Gewerbeflächen bekommen beim Thema Heizkostenabrechnung und -verteilung immer wieder Haarausfall“, weiß Detlef Gwenner, Ingenieur der LAS GmbH, aus langjähriger Erfahrung. Denn durch die starke Vermaschung der Netze ist oftmals völlig unklar, welche Fläche an welchem Zähler hängt. Kontinuierliche Veränderungen von Mietverhältnissen und Umbauten in den Liegenschaften, die im gewerblichen Bereich durchaus typisch sind, erhöhen die Komplexität zusätzlich. „Wenn sich beispielsweise die Raumaufteilung durch das Versetzen von Trockenwänden verändert oder einzelne Bereiche neu vermietet werden, ergeben sich ganz neue Voraussetzungen für die Verbrauchsabrechnung“, so Gwenner. Durch das Detailwissen zu den Leitungsverläufen und Zähleranschlüssen lassen sich in Kombination mit Informationen zu aktuellen Mietverhältnissen die Kostenstrukturen pro Mieter stichtagsgetreu nachverfolgen und gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) abrechnen. Darüber hinaus können über den Einsatz moderner Funktechnologien zur Messwerterfassung die Verbrauchsverläufe auf Wunsch auch online dargestellt und bis auf den einzelnen Mieter und Raum heruntergerechnet werden – selbst wenn die Messung des jeweiligen Wärme- oder Wasserverbrauchs auf unterschiedliche Zähler aufgeteilt ist.

Die Erfolgsquote dieses Dienstleistungspakets der LAS spricht für sich: Bei den inzwischen über 40 betreuten Gewerbeparks in ganz Deutschland laufen mindestens 95 Prozent der Rechnungen fehlerfrei durch. Sollte es doch einmal zu einer falschen Kostenverteilung kommen, lässt sich dies in den meisten aller Fälle darauf zurückführen, dass bauliche Veränderungen oder Mieterwechsel nicht gemeldet wurden. Aber selbst in diesem Fall kann die Abrechnung nachträglich innerhalb kürzester Zeit und taggenau individuell angepasst werden – bei voller Transparenz des Vorgehens.



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