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25.02.2021 RKI bestätigt: Öffnung des Einzelhandels jetzt gefahrlos möglich

Der aktuelle bekannt gewordene Stufenplan des dem Gesundheitsministerium unterstellten Robert-Koch-Institut (RKI) „ControlCovid“ bestätigt, dass eine gefahrlose Öffnung des Einzelhandels unter Anwendung der Corona bedingten nötigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sofort möglich ist. „Die jetzt vom RKI veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen,“ stellt Harald Ortner, Vorstandes des German Council of Shopping Places, GCSP, fest und fragt: „Wenn nunmehr vom offiziellen Berater des Gesundheitsministerium festgestellt wird , dass vom Einzelhandel kaum Infektionsgefahr ausgeht, wieso sind dann die Läden noch geschlossen?“

Dass ein Betrieb des stationären Einzelhandels in der Corona-Pandemie seit April 2020 unter hohen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter möglich ist, stellt der GCSP in seinem jetzt veröffentlichtem aktualisierten Muster-Handbuch zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen am Beispiel von Einkaufszentren in Deutschland vor. Zusammen mit 17 Mitgliedsunternehmen, die rund 80 % aller Shopping-Center und Einkaufszentren in Deutschland managen, sind die umfangreichen Schutzmaßnahmen der vergangenen knapp 12 Monate zusammengetragen und als Anwendungsbeispiele dokumentiert worden. Grundlagen sind bundesweit praxiserprobte Lösungen, die dem gesamten Einzelhandel einen sicheren Betrieb ermöglichen. Jetzt zum möglichen Ende des zweiten Lockdowns stellt der GCSP die aktualisierte Version der Politik, den Städten und Behörden sowie den Shopping-Centern, Handelsimmobilien und Einzelhändlern als Arbeitshilfe kostenfrei zur Verfügung.

„Wenn schon ohne Berücksichtigung der Praxis erprobten Maßnahmen aus dem Muster-Handbuch nur eine geringe Infektionsgefahr besteht, dann ist die Infektionsgefahr unter Berücksichtigung des Muster-Handbuches so gering, dass eine umgehende Öffnung der Läden unter Maßgabe der Umsetzung dieser Maßnahmen stattfinden müsste,“ stellt Harald Ortner abschließend fest.






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