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25.01.2021 Genehmigt: Erweiterte beihilferechtlicher Rahmen für Wirtschaftshilfen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, dass auch Wirtschaftshilfen von über 4 Mio. Euro keine unzulässige Beihilfe darstellen. „Das geltende EU-Beihilferecht hat der ZIA schon lange als Haupthemmnis für effektive Wirtschaftshilfen für die Immobilienwirtschaft identifiziert“, so Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

„Dass die EU-Kommission eine der zentralen Forderungen des ZIA gefolgt ist, ist ein wichtiger Schritt für die Rettung der Assetklassen Handel und Hotel. Damit unsere Innenstädte ihr Gesicht behalten, muss der eingeschlagene Weg aber nun auch konsequent weitergegangen werden.“ Der ZIA hatte sich in den vergangenen Wochen für schnellere, einfachere und auch höhere Hilfen engagiert. „Der Entscheidung der Kommission muss nun eine schnelle Auszahlung der November- und Dezemberhilfen folgen, damit die Hilfe nicht zu spät kommt. Schnelles und entschlossenes Handeln ist das Gebot der Stunde“, so Mattner.

Der ZIA hat einen Forderungskatalog zur Stärkung der Überbrückungshilfen erarbeitet, den der Verband kurzfristig dem Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium überreichen wird. Ziel ist es, das Rückgrat der Immobilienwirtschaft so zu stärken, dass diese Krise überwunden werden kann. „Ich hoffe, auch hier folgt die Politik unseren Forderungen zum Wohle unserer Innenstädte und vieler tausend Arbeitsplätze“, so Mattner abschließend.





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