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11.12.2020 TKG-Novelle: Sozial ungerecht und eine Bremse für die Digitalisierung

Am Mittwochabend haben die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Verbandsanhörung zum Referentenentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz gestartet. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist besonders die Streichung der Umlagefähigkeit für den weiteren Breitbandausbau ein schlechtes Signal.

Das bisherige System ermöglichte niedrige Preise und gleichzeitig den Ausbau zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur. Besonders auf Kritik am aktuellen Entwurf stößt neben dem sehr kurzen Anhörungszeitraum die nochmalige Verkürzung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen. Statt, wie bisher vorgesehen, die Gebühren noch fünf Jahre umlegen zu können, sind es im neusten Entwurf nur noch zwei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Für den Verbraucher wird es am Ende teurer, da nicht mehr wie bisher tausende Verträge gleichzeitig zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden können. Besonders tragisch ist Streichung der Umlagefähigkeit für die sozial Schwächsten: Da die Kabelgebühren nicht mehr auf der Betriebskostenabrechnung auftauchen, sind sie auch nicht mehr wohngeldfähig. „Wir können es uns gesellschaftlich nicht leisten, dass Bürgerinnen und Bürger am Ende sogar vom Zugang zu öffentlich-rechtlichen Medien ausgeschlossen werden könnten“ kritisiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft.

„Für den weiteren Breitbandausbau ist dieses Gesetz enorm wichtig. Wir haben daher auch kein Verständnis für eine Rückmeldefrist von unter 48 Stunden“ so Mattner weiter. „Zudem werden hier durch die nochmalige Reduzierung des Bestandsschutzes die Bremsen für die Digitalisierung nochmal kräftig angezogen. Warum wenden wir richtigerweise Milliarden aus Steuergeldern auf, um Glasfaser bis zum Bordstein zu legen, nur um dann dem Ausbau auf den letzten Metern die Grundlage zu entziehen?“

Der ZIA kündigt weiteren Widerstand gegen den Entwurf im parlamentarischen Verfahren an.







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