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04.12.2020 Ferienhausverband fordert Differenzierung der Beherbergungsformen

Mindestens bis zum 10. Januar 2021 sollen touristische Übernachtungen in Deutschland verboten bleiben. Von dem Verbot sind sowohl Hotels als auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland betroffen. Der Deutsche Ferienhausverband fordert, die Angemessenheit dieser Maßnahmen zu überprüfen, anstatt eine komplette Branche zu opfern. Ein Blick auf einzelne Tourismuszweige zeigt, dass es Unterschiede in punkto Sicherheit gibt. Bei keiner anderen Urlaubsform kann Social Distancing so gut gelebt werden wie in einem privaten Ferienhaus oder einer Ferienwohnung.

„Wir benötigen eine angemessene Differenzierung der Corona-Maßnahmen“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Es gibt keine Belege dafür, dass der Aufenthalt in einem Ferienhaus ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt. Die eigenen vier Urlaubswände bieten ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit. Ferienhausgäste verpflegen sich selbst, bleiben unter sich. Das Risiko liegt damit nicht höher als zuhause."

Der Deutsche Ferienhausverband verweist ebenfalls darauf, dass Vermieter und Vermittler in den letzten Monaten in umfangreiche Hygienekonzepte investiert und diese umgesetzt haben. „Die Buchung, Anreise im eigenen PKW, Mietzahlung und Schlüsselübergabe erfolgen häufig völlig kontaktlos. Da immer nur eine Gastfamilie beherbergt wird, sind Kontakte gut nachvollziehbar. Es gibt keine zwangsläufigen Berührungspunkte zwischen Gästen aus unterschiedlichen Haushalten", ergänzt Schwefel.

Doch es gibt noch weitere Gründe, die für die Öffnung des Ferienhaussegments sprechen: Wer abgeschieden in einer ländlichen Region zwei bis drei Wochen im Ferienhaus verbringt, entschärft eher die Situation in den Städten. Schwefel erklärt: „Ferienhausurlauber sind keine Partytouristen. Sie reisen mit der Familie, mit Partner und Hund. Sie wollen naturnahe Aufenthalte genießen mit langen Strandspaziergängen und Wanderungen in den Bergen."

Während Familienfeiern zu Weihnachten und Silvester mit bis zu zehn Personen auch aus mehreren Haushalten erlaubt sind, darf eine einzelne Familie sich nicht in den privaten vier Ferienhauswänden aufhalten. „Das ist nicht plausibel. Warum darf die Kernfamilie nicht zusammen in einem Chalet in den Bergen Weihnachten feiern? Warum darf ein Paar nicht in einem Strandhaus Silvester verbringen, wenn man sich ansonsten an alle Auflagen hält?“, fragt Schwefel.

Anstatt pauschal ein Verbot auszusprechen, sollte es vielmehr eine einheitliche Strategie geben, wie man Urlaub in der Corona-Krise ermöglichen kann. „Viel wichtiger ist es doch, zu überlegen, wie ein Ferienhausurlaub auch im Lockdown möglich sein kann. Die Menschen brauchen den Ausgleich zum Corona-Stress. Sie brauchen Erholung und müssen die Gelegenheit haben, ihrem Alltag zu entkommen. Zudem sollte es ausreichen, an die Vernunft des Einzelnen zu appellieren, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Die Menschen wissen, wie wichtig Abstand, Hygiene, Masken und soziale Distanz sind. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sie sich nicht auch bei einem Urlaub im Ferienhaus an die Ratschläge und Regeln halten würden.“

Privatvermieter tragen die Lasten

Auch die Wintersaison ist mittlerweile bei Urlaubern eine beliebte Reisezeit. Umso mehr, da viele Gäste auf ihren Sommerurlaub verzichtet haben. Touristische Übernachtungen machen für die meisten Vermieter das Gros der Buchungen aus. Viele Ferienhäuser waren während der Weihnachts- und Winterferien ausgebucht. Weihnachten und Silvester sind eine wichtige Buchungszeit, um Mieteinnahmen zu generieren. Das heißt, dass die Vermieter erneut mit gravierenden Einbußen zu kämpfen haben.

Das Problem: Anders als gewerbliche Anbieter haben Privatvermieter keinen Anspruch auf Corona-Hilfen. Privatvermieter versteuern ihre Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Um Corona-Hilfen zu erhalten, muss man aber ein Gewerbe angemeldet haben.

"Man darf nicht vergessen, dass 70 Prozent der Gastgeber privat vermieten. Der Deutsche Ferienhausverband hat die Politik bereits im März anlässlich des ersten Lockdowns auf diese Hilfslücke aufmerksam gemacht und diese Position auch in Folge weiter vertreten - zuletzt anlässlich der Ausgestaltung der Novemberhilfen", sagt Schwefel. "Aus unserer Sicht müssen die Hilfen dringend auch für Ferienhausvermieter geöffnet werden. Es gibt Privatvermieter, die mit den Einkünften aus der Vermietung die Raten für das eigene Wohnhaus bestreiten. Oder die in ein Ferienhaus als Altersvorsorge investiert haben. Es wäre ein Unding, wenn Betroffene aufgrund von Ereignissen, für die sie nichts können und auf die sie keinen Einfluss haben, ihr Auskommen oder ihr Heim verlören."







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