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30.11.2020 Dorint AR-Chef Iserlohe fordert Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

In seinem aktuellen Brief bedankt sich Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe, bei der Bundesjustizministerin Lamprecht dafür, sie die Klarstellung des § 313 BGB vornehmen will. Mit einer Änderung des Mietrechts für Gewebetreibende würde sie viele Unternehmer in der anhaltenden Corona-Krise unterstützen. Er zitiert Christine Lamprecht dazu aus dem Handelsblatt: "Ich möchte gesetzlich klarstellen, dass dies regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeutet“. In seinen zahlreichen Schreiben seit Ende März hat Iserlohe die Regierung - allen voran die Bundesjustizministerin - darum gebeten, sich Gedanken um eine gesetzliche Klarstellung des § 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“) durch den verunglückten § 2 Artikel 240 EGBGB zu machen.

„Dass Sie dies nun ankündigen und hoffentlich bald mit einer Ergänzung des Artikels 240 EGBGB umsetzen, findet unsere Branche großartig. Mehr als 2,5 Millionen Arbeitnehmer in Hotellerie und Gastronomie werden es Ihnen danken“, schreibt der Hotelunternehmer, der seit Beginn der Pandemie ums Überleben des Gastgewerbes kämpft.

Er weist allerdings vorsorglich auf ein neues Problem im Zusammenhang mit den Novemberhilfen und der erfolgten Scharfstellung der Insolvenzantragspflicht für die Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 hin. Der Lockdown II führt - so der Kanzleramtschef Helge Braun im N-TV - zu weiteren Einschränkungen der Gastronomie und Hotellerie bis mindestens bis Ende Januar, wenn nicht sogar bis Ende März. Die „Novemberhilfen sind zwar seit dem 25. November 2020 offiziell antragsfähig, führen aber – laut Iserlohe - wohl noch lange nicht zu einem fairen Ausgleich. Die Dorint Hotelgruppe habe - auf Basis des Novemberumsatzes 2019 – einen Anspruch von circa 14,6 Millionen Euro, würde aber wohl erst nur einen Abschlag von 10.000 Euro erhalten. Der Familienunternehmer fragt sich nun, wie das wohl alles weitergeht.

Insolvenzordnung muss geändert werden

Um Schlimmeres zu verhindern bittet Dirk Iserlohe die Bundesjustizministerin daher in seinem Schreiben vorsorglich die Insolvenzantragsstellung nach § 15 InsO (Zahlungsunfähigkeit), die seit dem 1. Oktober dieses Jahres wieder verpflichtend ist und nach § 19 InsO (Überschuldung) ab dem 1. Oktober 2021 wieder verpflichtend wird, auszusetzen.

Der besorgte Dorint Aufsichtsratsvorsitzende will wissen „Wie sollen sich denn die mittelständischen Unternehmen bezüglich der Einhaltung der strafrechtlich relevanten Insolvenzfristen, verhalten, wenn sie noch Monate auf ihre Novemberhilfen warten müssen?“

Zusammenfassend bedankt er sich bei der Regierung für die gesundheitspolitischen Prioritäten und gibt zugleich die Hoffnung nicht auf, dass endlich die koordinierte Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen wie die „Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung“ sowie die Klarstellung des § 313 BGB durch die Bundesjustizministern erfolgt. Nur so könne man eine Insolvenzwelle vorbeugen!







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