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05.11.2020 Luther berät ESPRIT-Holding bei Restrukturierung und Sanierung

Dem internationalen Modekonzern ESPRIT ist die Sanierung seines Geschäfts in Deutschland gelungen. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die an der Börse Honkong notierte ESPRIT-Konzernmutter, die ESPRIT Holdings Limited, unter der Federführung von Frank Tschentscher bei allen insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Themen zu den sechs deutschen Tochtergesellschaften beraten.

Ausgelöst durch die Folgen der globalen Covid-19 Pandemie und die damit einhergehenden Ladenschließungen in Europa und Asien, hatten sechs deutsche Tochtergesellschaften der ESPRIT-Gruppe Ende März 2020 Schutzschirmverfahren mit dem Ziel der Umsetzung eines gesellschaftsübergreifenden Sanierungskonzepts eingeleitet. Die deutsche ESPRIT-Gruppe wurde dabei federführend von Prof. Georg Streit und Dr. Marc Scheunemann von der Kanzlei Heuking Kühn begleitet, die in der Folge auch für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes durch Insolvenzpläne verantwortlich zeichneten. Am 1. Juli wurden die Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Das Restrukturierungskonzept sah eine Sanierung der deutschen Tochtergesellschaften durch Gesellschafterbeiträge einerseits sowie Forderungsverzichte andererseits vor. Voraussetzung für den Gesellschafterbeitrag war, dass die Gesellschafterstruktur durch die Insolvenzpläne unverändert erhalten und die ESPRIT Holding Limited alleinige (mittelbare) Gesellschafterin der sechs Tochtergesellschaften bleibt.

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die ESPRIT Holding Limited umfassend insolvenzrechtlich beraten und im Rahmen der Verhandlungen zur Finanzierung der Insolvenzpläne auch maßgeblich Einfluss auf deren konkrete Ausgestaltung genommen. Zusammen mit dem Financial Advisor der Konzernmutter, der Beratungsgesellschaft EY unter Federführung von Dr. Rainer Bizenberger, wurde das vorgeschlagene operative Sanierungskonzept eingehend beleuchtet und hinterfragt sowie die gesamte Kommunikation mit der deutschen Geschäftsführung, deren Beratern Heuking Kühn und dem Sachwalter Dr. Biner Bähr von der Kanzlei White & Case neu aufgesetzt und koordiniert; nicht zuletzt auch mit Blick auf die börsenrechtlichen Meldepflichten in Hongkong.

In insgesamt sechs Versammlungen haben die Gläubiger nun Ende Oktober den Insolvenzplänen und dem Restrukturierungskonzept mit großer Mehrheit zugestimmt. Gegen die Insolvenzpläne wurde kein Widerspruch eingelegt, der eine Beschwerde begründet, so dass die ergangenen Planungsbestätigungsbeschlüsse nach Fristablauf rechtskräftig werden. Voraussichtlich wird das Insolvenzgericht Düsseldorf Ende November 2020 die Aufhebung der Insolvenzverfahren veranlassen, so dass die ESPRIT-Tochtergesellschaften wieder den normalen Geschäftsbetrieb aufnehmen können.

Christin Chiu, Mitglied des Vorstands der ESPRIT-Holding: „Mit der Unterstützung durch unsere hervorragenden Berater Luther und EY und ihrer professionellen Steuerung des Sanierungsprozesses ist es gelungen, ein maßgeschneidertes Restrukturierungskonzept umzusetzen, so dass ESPRIT auch zukünftig als prominente Marke im europäischen und asiatischen Modemarkt positioniert bleibt.“ ESPRIT Group CEO Anders Kristiansen ergänzt: „Auch Dank der jederzeit konstruktiven Zusammenarbeit mit den Vertretern unseres Mutterkonzerns, Luther und EY, und dem unermüdlichen Einsatz aller Beteiligter konnten wir diesen hervorragenden Erfolg erzielen und werden nun mit ESPRIT wieder durchstarten.“







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