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15.10.2020 Ferienhausverband alarmiert: Beherbergungsverbote müssen vom Tisch

Nachdem auf dem gestrigen Corona-Gipfel von Bund und Ländern die Entscheidung bezüglich einer Aufhebung des Beherbergungsverbot auf Anfang November vertagt wurde, ist der Deutsche Ferienhausverband alarmiert. „Urlauber sind sensibilisiert für die Aussagen und Entscheidungen der Politik. Aufgrund der großen Unsicherheit sind die aktuellen Buchungen im Sinkflug. Teilweise liegen sie schon 70 Prozent unter dem Vorjahr. Keiner weiß, ob und unter welchen Bedingungen Urlauber in den nächsten Wochen reisen können. Wenn überhaupt gebucht wird, dann sehr kurzfristig. Die neue Verordnung kommt einem Reiseverbot gleich“, kritisiert Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin vom Deutschen Ferienhausverband.

Dass die Bundesländer sich nun bis zum 08. November Zeit lassen wollen, um eine Einigung zu finden, ist ein verheerendes Signal. Dann sind die Herbstferien vorbei und der Schaden kann nicht mehr gutgemacht werden. Urlauber werden zudem nachhaltig verunsichert, wenn diese fürchten müssen, dass der lang geplante Urlaub einen Tag vor Abreise abgesagt werden muss. Das wird auch Auswirkungen auf die Buchungen für den Winter und das kommende Jahr haben. „Mit einem aktuellen negativen Test kann man dem Beherbergungsverbot zwar entgehen, aber es stehen keine ausreichenden Testkapazitäten zur Verfügung“, sagt Schwefel. „Ärzte und Gesundheitsämter sind überlastet. Und wenn es Tests gibt, dann liegen die Kosten bei rund 150 Euro pro Person. Welche vierköpfige Familie kann sich das leisten?“

Die Beherbergungsverbote treffen nicht nur bei den Anbietern auf Unverständnis: „Man darf in Großstädten über volle Einkaufsstraßen flanieren, aber nicht mit seiner Familie in absoluter Privatsphäre seinen Urlaub verbringen und am weitläufigen Strand mit seinem Hund spazieren gehen. Viele Gäste sind enttäuscht, dass sie den langersehnten Urlaub nicht antreten können,“ sagt eine Agenturinhaberin aus Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind die Regeln besonders streng: 14 Tage Quarantäne bei Anreise und Quarantänepflicht bis zu einer Woche trotz negativem Corona-Test.

Der Deutsche Ferienhausverband appelliert an Urlauber und Vermieter gegenseitiges Verständnis in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation aufzubringen. Ob eine kostenlose Stornierung im Fall eines Beherbergungsverbots rechtmäßig ist, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. Daher versuchen die Anbieter individuelle Lösungen zu finden, was mit einem immensen administrativen Aufwand verbunden ist.

„Wir sprechen mit allen Urlaubsgästen persönlich und bieten ihnen an, kostenlos umzubuchen oder einen Gutschein auszustellen“, beschreibt ein Mitglied die aktuelle Situation. „Dabei hoffen wir vor allem auf das Verständnis der Urlauber. Wir können nicht noch ein zweites Mal die Stornierungslast allein tragen.“ Branchenspezifische Soforthilfen für Anbieter von individuellen Reiseleistungen gibt es derzeit nicht. Anders als bei Pauschalreisen können entgangene Provisionen für Einzelreiseleistungen bei der Überbrückungshilfe nicht geltend gemacht werden. Große Umsatzeinbrüche wie im ersten Lockdown könnte die Branche daher trotz eines guten Sommers schwer verkraften.

„Wir können nur hoffen, dass die Bundesländer schnellstmöglich das Beherbergungsverbot kippen. Denn Urlaubsreisen sind kein relevanter Faktor für den Anstieg der Neuinfektionen, wie nicht nur die Tourismusbranche kritisiert. Viel wichtiger ist es, bestehende Maßnahmen und Regelungen konsequent auf deren Einhaltung zu kontrollieren und nicht durch einen Wirrwarr an Verordnungen für weitere Unsicherheit in der Bevölkerung zu sorgen“, betont Schwefel.









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