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28.09.2020 Eigentumsförderung ist der bessere Mieterschutz

Die Baulandkommission hat heute – ein Jahr nach Abschluss ihrer Arbeit – eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen gezogen. An der Konferenz hat auch der Immobilienverband Deutschland IVD teilgenommen.

IVD-Präsident Jürgen Michael Schick sagte im Anschluss an die Konferenz:
„Die Einberufung der Baulandkommission war wichtig und richtig. Die Empfehlungen und Ergebnisse, die sie hervorgebracht hat, sind allerdings nur teilweise befriedigend. Mit dem Entwurf der Baugesetzbuchnovelle hat das Bundesbauministerium ein Papier vorgelegt, das neben guten Ansätzen an verschiedenen Stellen leider eher bremst als Bauland, Wohnungsbau und Wohnungseigentum zu mobilisieren.

Insofern begrüßen wir, dass derzeit ein zweiter Entwurf der Baugesetzbuchnovelle in Arbeit ist, der in Kürze in die weitere Ressortabstimmung gehen soll. Im Wege der Überarbeitung sollte der neue Paragraf 250 Baugesetzbuch, wonach die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nahezu unmöglich gemacht wird, wieder gestrichen werden. Längst nicht alle umgewandelten Wohnungen werden verkauft und diese wiederum nur in Ausnahmefällen zur Selbstnutzung erworben. Mieter von umgewandelten Wohnungen sind bis zu zehn Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt. Für den Mieter einer umgewandelten Wohnung ändert sich also in der Regel nichts – es sei denn, er kauft die Wohnung selbst.

Laut IVD-Umfrage wäre jeder zweite Mieter lieber Wohneigentümer. Dieses Bestreben, das auf der einen Seite durch das erfolgreiche Baukindergeld unterstützt wird, würde auf der anderen Seite durch das Umwandlungsverbot torpediert. Statt Umwandlungen zu verbieten oder unter einen strengen, einem Verbot gleichkommenden Genehmigungsvorbehalt zu stellen, sollte der Gesetzgeber konsequent dafür sorgen, dass Mieter Eigentum erwerben können. Das wäre der maximale Mieterschutz und Schutz vor drohender Altersarmut.






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