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24.08.2020 TV- Kabelgebühren: Keine Mehrkosten für Mieter durch Monopolmarkt

Beim Kabelfernsehen - das will das Bundeswirtschaftsministerium jetzt durchsetzen - soll es teurer werden. Die sogenannte Umlage der TV-Kabelkosten in den Mietnebenkosten soll entfallen: Bislang werden die Kabelgebühren von allen Mietern eines Hauses getragen. Das ist viel günstiger, da in Sammelverträgen niedrige Gebühren garantiert werden: „Fällt die Umlage künftig weg, kann es für Nutzer je nach Region bis zu 200 Euro im Jahr teurer werden. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes würde die Erfolge der Privatisierung der Deutschen Post auf den Kopf stellen“, so Maximilian Rexrodt, Kampagnensprecher „Fair Baut“.

Durch das Gesetz würde die Abrechnung der Kabelgebühren über die Nebenkosten nicht mehr möglich sein und jeder Mieter müsste separate Verträge mit den Anbietern schließen. Gerade Haushalte mit geringen Einkommen wie Rentenbezieher und Sozialhilfeempfänger würde dieses Gesetz hart treffen. Außerdem werden kleine und mittelständige Kabel Anbieter aus dem Markt gedrängt - ein Monopolmarkt ist die Folge. Die Kampagne „Fair Baut“ erinnert, dass während der Privatisierung der Deutschen Post der Zuschlag des Kabelnetzes vorrangig aus kartellrechtlichen Gründen nicht an ein Großunternehmen erfolgt ist.

Kommunalen (städtischen) Wohnungsbaugesellschaften werden durch die heutige Umlage bei der Planung der Investitionskosten unterstützt. Fällt die Umlage weg, könnte es bei den Wohnungsunternehmen zu einem weiteren Investitionsaufschub kommen. „Dabei ist einer der Hauptarbeitsaufträge von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften günstigen Wohnraum für Mieter zu schaffen“, erinnert Rexrodt.

Die Kampagne „Fair Baut“ fordert daher den Erhalt der Umlagefähigkeit: „Da es sich um ein Bundesratsgesetz handelt, fordert „Fair Baut“ den R2G Senat sowie weitere Landesregierungen auf, diesem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen“, so Rexrodt. Vor dem Hintergrund der Debatten um höhere GEZ-Gebühren, welche auch durch die GroKo im Bund vorangetrieben wird, sollte der Mindestanspruch der Bundesländer darin bestehen die Mieter vor weiter steigenden Kosten zu schützen. Gerade kleine TV-Kabelanbieter wären in ihrer Existenz bedroht, würde die Umlage fallen.







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