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13.08.2020 Mehrwertsteuer: Bauherren sollten nicht auf (Teil-)Abnahme drängen

Die Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) warnen vor einer frühzeitigen Bauabnahme, nur um sich den niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zu sichern. Setzen Bauherren die Baufirmen unter hohen Zeitdruck, um bis Jahresende das Haus abnehmen zu können, riskieren sie Qualitätsverluste und provozieren Baumängel. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man beim festgelegten Zeitplan bleibt. Gefährlich ist auch die Vereinbarung von Teilabnahmen, durch die man beispielsweise die Rohbauarbeiten noch in diesem Jahr und die restlichen Bauleistungen in 2021 abnimmt.

Mit einer Teilabnahme können Bauherren die verbraucherschützenden Regelungen des Verbraucherbauvertrages verlieren. Bauherren riskieren dann unter anderem, dass das Unternehmen eine finanzielle Sicherheit über die Höhe der kompletten Bausumme fordern kann. Diese muss der Bauherr innerhalb einer sehr kurzen Frist stellen. Außerdem trägt der Bauherr mit der Teilabnahme ab sofort, bis zur kompletten Fertigstellung des Gebäudes, das Risiko von eventuellen Beschädigungen der bereits abgenommenen Bauleistung. Zudem fängt durch die Teilabnahme die Gewährleistungsfrist schon an zu laufen.







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