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09.07.2020 IMMOFINANZ holt sich 356 Mio. Euro über Aktien und Anleihe

Die IMMOFINANZ AG hat 15.418.824 Stück Aktien, entsprechend rund 13,76 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) unter Ausschluss des Bezugsrechts bei institutionellen Anlegern platziert. Der Bruttoemissionserlös aus der Aktienplatzierung beträgt insgesamt rund EUR 236 Mio.

Der Bezugspreis (Veräußerungspreis) und die Anzahl neuer Aktien aus Barkapitalerhöhung und veräußerter eigener Aktien wurden wie folgt festgelegt:

- Zur Ausgabe von 11.208.526 Stück Aktien wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 112.085.269,00 um EUR 11.208.526 auf EUR 123.293.795,00 entsprechend rund 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital (§ 169 ff AktG) gegen Bareinlage erhöht.
- Von eigenen Aktien der Gesellschaft werden 4.210.298 Stück, entsprechend rund 3,76% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, veräußert. Nach dieser Veräußerung beträgt der Bestand an eigenen Aktien 6.998.228 Stück, entsprechend rund 6,24% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft (und rund 5,68% des Grundkapitals nach der Barkapitalerhöhung).
- Der Bezugspreis (Veräußerungspreis) pro Aktie beträgt EUR 15,31.

Die Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahrs 2019 dividendenberechtigt und werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich am oder um den 13.07.2020 geliefert. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung werden am oder um den 13.07.2020 unter der bestehenden ISIN AT0000A21KS2 zum Handel an der Wiener Börse und nachfolgend an der Börse in Warschau zugelassen werden.

Emission einer nachrangigen Pflichtwandelanleihe

Weiterhin hat die IMMOFINANZ AG eine nachrangige Pflichtwandelanleihe (die "Pflichtwandelanleihe") mit einer Gesamtnominale von EUR 120 Mio. im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) unter Ausschluss des Bezugsrechts bei institutionellen Anlegern platziert.

Die Pflichtwandelanleihe wird eine Stückelung von EUR 100.000 aufweisen und anfänglich in 6.998.228 Stück IMMOFINANZ-Aktien wandelbar sein, entsprechend rund 6,24 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft (und rund 5,68 % des Grundkapitals nach der Durchführung der oben beschriebenen Barkapitalerhöhung). Die Pflichtwandelanleihe wird zum Nennwert ausgegeben und mit einem Kupon von 4,0 % pro Jahr verzinst, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Die Pflichtwandelanleihe wird bei Endfälligkeit verpflichtend in neue oder bestehende Stammaktien des Unternehmens umgewandelt, es sei denn, sie wird zuvor auf Wunsch der Anleihegläubiger oder der Gesellschaft oder bei Eintritt bestimmter besonderer Ereignisse gemäß den Bedingungen der Pflichtwandelanleihe umgewandelt. Der anfängliche Wandlungspreis wird auf EUR 17,1472 festgelegt, entsprechend dem 12 % Aufschlag über dem Bezugspreis (Veräußerungspreis) der Aktien bei der Aktienplatzierung.
Es ist geplant, eine Einbeziehung der Pflichtwandelanleihe an der Wiener Börse im Markt Vienna MTF zu beantragen. Das Settlement der Pflichtwandelanleihe erfolgt voraussichtlich am oder um den 23.07.2020.

Mittelverwendung

Die Kapitalmaßnahmen dienen der Stärkung des Kapitals der Gesellschaft und der relevanten Kennzahlen für das bestehende Emittentenrating und Anleiherating (ISIN XS1935128956) von Standard & Poor's, derzeit jeweils Investmentgrade-Rating (BBB-, stabiler Ausblick).

Aufgrund der Pflichtwandlung in Aktien am Ende oder während der Laufzeit und der damit verbundenen Stärkung der Eigenkapitalbasis geht die Gesellschaft davon aus, dass die Rating-Agentur Standard & Poor's der nachrangigen Pflichtwandelanleihe einen hohen eigenkapitalähnlichen Charakter zumessen wird.

Die IMMOFINANZ AG beabsichtigt, die Nettoemissionserlöse zur Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten, zur Nutzung potentieller Wachstumschancen und zu allgemeinen Unternehmenszwecken zu verwenden.

Die Gesellschaft hat gegenüber den emissionsbegleitenden Banken eine marktübliche Lock-up Verpflichtung abgegeben, gemäß der sie sich verpflichtet hat, für einen Zeitraum von 90 Tagen unter anderem keine weiteren Aktien oder Instrumente mit Wandlungsrecht in Aktien gegen Bareinlage auszugeben. Diese Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.






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