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17.06.2020 WEG-Reform: Kein Schnellschuss auf Wohnungseigentümer-Kosten

Der Reformentwurf braucht eine Reform – so kann das Ergebnis der Öffentlichen Anhörung zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zusammengefasst werden. Anlässlich der letzten beiden Sitzungswochen des Bundestags vor der Sommerpause fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) die Politik nachdrücklich auf, die Reform nicht als Schnellschuss auf den Weg zu bringen. Experten aus Kreisen der Verbände und der Justiz haben sich in der Anhörung kritisch bis sehr kritisch zur Ausrichtung bzw. zu bestimmten Regelungen des Gesetzentwurfs geäußert.

Nachgebessert werden muss u.a. bei den neuen Regeln für die Erleichterung baulicher Veränderungen und für Umlaufbeschlüsse. Gewichtige Argumente gegen die vorgesehene Verwalterstärkung müssen zu Änderungen führen. Weil aber der Gesetzentwurf auch Regelungen enthält, um die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen in Corona-Zeiten zu erleichtern und die politisch gewünschte E-Mobilität voranzutreiben, steht weiterhin im Raum, dass die Reform mit nur wenigen kosmetischen Verbesserungen noch im Juli verabschiedet werden wird. So droht insbesondere, dass die vorgesehene und von Verbraucherverbänden wie auch Juristen kritisierte Verwalterstärkung im Wohnungseigentum nur mit ein paar Placebos abgemildert wird.

„Das Wohnungseigentumsgesetz soll radikal umgestaltet werden mit hohen neuen Risiken für die Wohnungseigentümer“, sagt Gabriele Heinrich, Vorstand des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Heinrich, die auch als Sachverständige in der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags am 27.05.2020 Stellung zum Gesetzentwurf bezogen hat, kritisiert vor allem, dass Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu „Geschäftsführern“ der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) aufsteigen sollen. Angemessene und leicht praktikable Eingriffs- und Kontrollrechte der Eigentümer fehlen. Diese Konstruktion ist umso fragwürdiger, da die Verwalter fremdes Geld und fremdes Vermögen verwalten. Zudem passt diese hohe Verantwortung nicht zu einem Berufsstand, in dem bei weitem nicht nur Profis unterwegs sind.

Um diese Änderungen zu legitimieren, wird derzeit häufig der Sachkundenachweis für Verwalter gefordert. „Soll der Sachkundenachweis als Alibi für fehlende Rechte zur Verwalterkontrolle eingeführt werden?“, fragt Heinrich. Der Sachkundenachweis ist nur ein erster Einstieg in die Verwalterqualifizierung auf niedrigem Niveau und würde zudem die systemischen Fehler im Gesetzentwurf nicht heilen. Externe Verwalter dürfen keine Vertretungsmacht bekommen, Aufträge und Verträge für die Eigentümer verbindlich abzuschließen, ohne von diesen dazu bevollmächtigt zu sein. WiE fordert, die entsprechende Regelung zu streichen, mindestens aber deutlich einzuschränken. Zudem braucht es klarere Regeln, dass ein Verwalter ohne Eigentümerbeschluss nur in dringenden und geringfügigen Fällen handeln darf. Die WEGs müssen befugt werden, den Handlungsspielraum der Verwalter zu erweitern – aber sie dürfen nicht in die Not gebracht werden, einen von Gesetz wegen viel zu starken Verwalter einschränken zu müssen, was für sie in der Praxis kaum umsetzbar wäre.

Wohnen im Eigentum fordert den Bundestag und insbesondere die Politiker im für die Reform zuständigen Rechtsausschuss auf, den Gesetzentwurf in Ruhe auf Herz und Nieren zu prüfen. Um die Änderungsvorschläge der Verbraucherverbände, des Deutschen Richterbunds, des Bundesgerichtshofs, des Deutschen Anwaltsvereins, von Haus und Grund Deutschland sowie weiteren Verbänden auch in anderen Fragen als der Verwalterstellung angemessen zu prüfen, zu diskutieren und einzuarbeiten, kann die bis zur Sommerpause verbleibende Zeit nicht ausreichend sein. „Die Reform darf kein Schnellschuss werden – zum Nachteil und Nachsehen der Wohnungseigentümer.“ Es geht darum, dass 10 Millionen Eigentumswohnungen bundesweit und damit fast ein Viertel aller Wohnungen für Selbstnutzer, Vermieter und Mieter bezahlbar und attraktiv bleiben. Es geht darum, dass den Wohnungseigentümern wichtige Eigentümerrechte nicht genommen werden. Es geht darum, dass das Wohnungseigentum nicht zu einem Eigentum zweiter Klasse wird mit hohen Haftungs- und Kostenrisiken.








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