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28.05.2020 BGH schafft Rechtssicherheit bei Maklerverträgen

Makleralleinaufträge dürfen sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Laut BGH ist ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag zulässig, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.

Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:
„Wir begrüßen, dass der BGH mit seiner heutigen Entscheidung Rechtssicherheit bei der Laufzeit von Makleralleinaufträgen geschaffen hat. Bisher gab es keine höchstrichterliche Entscheidung hierzu, was in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hat, zumal das OLG Stuttgart Anfang 2019 in der vorausgegangenen Berufungsentscheidung diese Klausel als unzulässig erachtet hatte. Von der Möglichkeit, dass sich der Vertrag immer wieder um drei Monate verlängert, sollte man jedoch nur eingeschränkt Gebrauch machen, selbst wenn der BGH dies zulässt. Nach 12 bis 18 Monaten sollte der Alleinauftrag auf neue Füße gestellt werden, um den Verkauf zum Erfolg zu führen.“






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