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16.04.2020 Mietendeckel in Berlin: Senat etabliert bürokratisches Ungetüm

Am morgigen Freitag sollen die „Ausführungsvorschriften zum Gesetz zur Mietenbegrenzung“ im Amtsblatt erscheinen und damit verbindlich für Berlin gelten. „Wir stehen als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft dafür ein, dass das Wohnen bezahlbar bleibt“, sagt Stefanie Frensch, Sprecherin der ZIA-Region Ost des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA. „Wir sehen uns als Partner der Mieterinnen und Mieter und diskutieren in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen, wie wir das bezahlbare Bauen und Wohnen auch trotz zahlreicher Regulierungsbestrebungen sicherstellen können. Gerade in Zeiten wie der jetzigen Corona-Krise wissen unsere Unternehmen um ihre Verantwortung.“

Der Mietendeckel sei jedoch nach wie vor nicht geeignet, den angespannten Wohnungsmarkt Berlins zu entlasten – ganz im Gegenteil. „Es ist zu befürchten, dass sich dieser negativ auf den Neubau und die Modernisierung auswirken wird und energetische Sanierungen nur noch zu einem kleinen Teil umgesetzt werden“, so Frensch. Die angespannte Lage in der Hauptstadt werde sich verfestigen und die dringend notwendigen Klimaziele würden nicht erreicht.

„Alle Akteure auf dem Markt sind ohnehin durch Corona stark gefordert – und jetzt etabliert der Senat zusätzlich noch dieses bürokratische Ungetüm, das die Verwaltung an die Grenzen des Machbaren bringt“, sagt Frensch. „Wir sind – gemeinsam mit vielen Rechtsexperten in ganz Deutschland – davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes bestätigen wird. Denn wie etwa das Berliner Landgericht bereits festgestellt hat: dem Land Berlin fehlt die entsprechende Gesetzgebungskompetenz.“





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