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20.03.2020 Private Bauherren müssen sich auf Bauverzögerungen einstellen

Auf den Baustellen kommt es im Zuge der Corona-Krise vermehrt zu materiellen und personellen Engpässen. Private Bauherren müssen sich deshalb auf eine Bauzeitverzögerung einstellen. Aktuell laufen die meisten Bauvorhaben noch weiter, doch die Situation ändert sich täglich. „Montagearbeiter aus dem europäischen Ausland fallen aufgrund der aktuellen Einreisebestimmungen zunehmend aus“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Auch bei Produzenten von Baumaterialien macht sich die Krise bemerkbar. „Es kommt zu Lieferengpässen durch unterbrochene Lieferketten, fehlende Zulieferteile und personelle Ausfälle im Anlieferungsverkehr.“

Auf den Baustellen drohen Terminverzögerungen

„Beim typischen Einfamilienhaus bauen viele Gewerke aufeinander auf. Kommt es beispielsweise zu Terminverzögerungen bei Rohbauarbeiten kann der Elektriker nicht beginnen. Die Probleme potenzieren sich“, so Becker. Verbrauchern empfiehlt Becker, die Begründung für eine Verzögerung gründlich zu prüfen. Sollte ein plausibler Grund vorliegen, müssen Bauherren die Situation akzeptieren. Wenn der Unternehmer allerdings auf Fragen ausweichend reagiert oder nur in einem Zweizeiler allgemein informiert, kann der Bauherr die Firma schriftlich zur Fortsetzung der Bauarbeiten auffordern.

Bauherren dürfen jetzt nicht überzahlen

In der aktuellen Situation ist es nicht auszuschließen, dass existenzbedrohte Firmen verfrüht mit Zahlungsforderungen an die Bauherren herantreten. Deshalb gilt mehr denn je: Bauherren sollten bei ihrem Zahlungsplan den Baufortschritt im Blick behalten. Ratenzahlungen dürfen immer erst nach erbrachter Leistung fällig werden. Ihre Höhe muss laut Gesetz dem Wert der vom Unternehmer erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen auf der Baustelle entsprechen. Becker verweist auf das Risiken einer Überzahlung: „Zahlen Bauherren mehr als die erbrachte Bauleistung, haben sie bei auftretenden Mängeln kein Druckmittel zur Beseitigung zur Verfügung. Im Falle einer möglichen Insolvenz wäre das zu viel bezahlte Geld weg.“







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