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20.01.2020 REAX erhält Platzierungsaufträge in Höhe von 585 Mio. Euro

Der Vorstand der Real Exchange AG (v.l.): Prof. Dr. Ulrich Nack, Heiko Böhnke, Jörn Zurmühlen. Fotocredit: Real Exchange.
Die Real Exchange AG (REAX), Spezialist für Anlagevermittlung und -beratung institutioneller Immobilienanlagen, erhielt im vergangenen Jahr Platzierungsaufträge in Höhe von 585 Millionen Euro für offene Immobilien-Spezial-AIF. Die Spezialfonds deckten die Segmente Einzelhandel, Wohnen, Pflege, Hotel und Nahversorgung ab. Für die zweite Säule des Geschäftsmodells, die Durchführung von Anteilscheinverkäufen am Sekundärmarkt, hat die REAX zum dritten Quartal 2019 die Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Schätzungen zufolge beträgt das jährliche Transaktionsvolumen am Sekundärmarkt 1,5 bis zwei Milliarden Euro.

REAX-Vorstand Jörn Zurmühlen kommentiert: „Nach dem erfolgreichen Auftaktjahr möchten wir in den kommenden drei Jahren jeweils die Hälfte unseres Umsatzes durch unsere beiden Standbeine Placement-Geschäft und Anteilscheinverkäufe generieren. In beiden Fällen verstehen wir uns als gut vernetzter Dienstleister und Vermittler sowohl für institutionelle Anleger als auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften.“

Der Markt für offene Immobilien-Spezial-AIF verzeichnet einen kontinuierlichen Aufschwung: Allein in den letzten zwei Jahren stieg das Anlagevolumen laut Bundesbank-Kapitalmarktstatistik um knapp 30 Prozent auf aktuell 114 Milliarden Euro. 2019 wurden rund 15 Milliarden Euro an Zuflüssen in offene Immobilien-Spezialfonds registriert. Zurmühlen ergänzt: „Interessant für uns ist die starke Zunahme der Rückflüsse in Höhe von 6,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da offensichtlich einige Fonds in die Endphase ihrer Laufzeit gekommen sind, erwarten wir für unser Geschäftsfeld des Sekundärmarkthandels ein starkes Umsatzpotential.“

Für Anteilscheinverkäufe am Sekundärmarkt gibt es noch keine offiziellen Statistiken. Nur lizenzierte Vermittler im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) dürfen hierbei als Transaktionsbegleiter fungieren.






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