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23.12.2019 CMS begleitet Niedersachsen bei Kapitalstärkung der NORD/LB

Die bisherigen Träger der NORD/LB haben gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) eine insgesamt gut 3,6 Milliarden Euro umfassende Kapitalstärkung bei der öffentlich-rechtlichen Bank vorgenommen. Beteiligt waren neben dem Land Niedersachsen das Land Sachsen-Anhalt, der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband, der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt sowie der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern.

Der DSGV hatte im Januar den Stützungsfall für die NORD/LB festgestellt. Infolge der sich anschließenden Verhandlungen wurde das Stammkapital der NORD/LB in Höhe von 2,835 Milliarden Euro erhöht und von den Altträgern sowie dem DSGV gezeichnet. Das Land Niedersachsen hat dabei über zwei landeseigene Beteiligungsgesellschaften eine Beteiligung in Höhe von insgesamt 1,502 Milliarden Euro übernommen. Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen verschiedene risikoentlastende Maßnahmen zugesichert, die eine Eigenkapitalwirkung von insgesamt 800 Millionen Euro haben. Zu diesen risikoentlastenden Maßnahmen gehört die Übernahme von Finanzgarantien auf Kreditportfolien der NORD/LB sowie der Erwerb der NORD/LB-Anteile an der Porzellanmanufaktur Fürstenberg GmbH und an der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH. Die EU-Kommission stimmte der Kapitalstärkung am 5. Dezember dieses Jahres zu. Das Closing ist heute erfolgt.

Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Christian von Lenthe und Dr. Henrik Drinkuth hat das Land Niedersachsen im Zusammenhang mit der Kapitalstärkung erneut umfassend rechtlich beraten. Dabei nahmen die Verhandlungen der vertraglichen Gesamtdokumentation und die Abstimmung mit den Bankaufsichtsbehörden zur Anerkennung der Risikoentlastungsmaßnahmen eine zentrale Rolle ein. Zudem beriet das Team zu dem Verfahren bei der EU-Kommission, durch das die Beihilfefreiheit der Maßnahmen bei der NORD/LB festgestellt wurde. Weitere relevante Aspekte der Beratung bildeten die Fusionskontrolle, die Durchführung der Inhaberkontrollverfahren, die komplexen steuerrechtlichen Aspekte der Kapitalmaßnahmen sowie die Finanzierung der Kapitalmaßnahme. Das Team unterstützte zudem bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens für Monitoring-Leistungen im Zusammenhang mit den vom Land Niedersachsen ausgegebenen Garantien für Kreditportfolien. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildeten schließlich die parlamentarischen Verfahren sowie die öffentlich-rechtlichen Besonderheiten und Erfordernisse der Transaktion.





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