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21.11.2019 Auf sicherem Grund und Boden bauen: Baugrundstück in den Vertrag

Das Hausangebot muss individuell an das Grundstück angepasst sein, empfehlen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Sie empfehlen ein Bodengutachten, denn nur dies erlaubt eine Bewertung der Baugrundverhältnisse und damit eine solide Planungsgrundlage. Zudem sollten Bauherren bei einer gemeinsamen Grundstücksbesichtigung mit dem zukünftigen Bauunternehmen festlegen, welche Voraussetzungen auf dem Baugrundstück vor dem ersten Spatenstich gegeben sein müssen. Diese Bedingungen finden sich in der Bau- und Leistungsbeschreibung unter der Überschrift „Bauherrenleistungen“ oder „bauseits“ und müssen vom Bauherren erfüllt werden. Sowohl Bodengutachten als auch Baustellenprotokoll sollten Teil des Hausangebots und Bauvertrags werden. Sie ermöglichen eine realistische Kostenplanung und schützen vor bösen Überraschungen auf der Baustelle.






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