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19.11.2019 Was Hauseigentümer bei der Energieberater-Auswahl beachten sollten

Eine Energieberatung zeigt Hauseigentümern auf, wie sie Energiekosten sparen und eine Sanierung richtig planen. Die Berufsbezeichnung Energieberaterin oder Energieberater ist jedoch rechtlich nicht geschützt. Eigentümer sollten daher auf die Neutralität und die Qualifikation der Fachleute achten. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Wichtige Qualitätskriterien sind die Mitgliedschaft in anerkannten Berufsverbänden und eine Listung auf der Energieeffizienzliste der Deutschen Energieagentur. Weitere Orientierung bei der Auswahl eines Experten im Südwesten bietet nun Zukunft Altbau: Ab sofort zeigt eine digitale Landkarte im Netz die Energieberater, die Grundsätze für eine gute Energieberatung verbindlich einhalten. Die kostenfrei abrufbare Liste umfasst inzwischen rund 240 Fachleute und wird laufend aktualisiert: www.zukunftaltbau.de/guteberatung.

Wollen Hauseigentümer die Energieeffizienz ihres Eigenheims steigern, empfiehlt sich eine Energieberatung vor Ort. Sie beinhaltet eine Prüfung des energetischen Gebäudezustandes, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes samt Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine Übersicht über Fördermöglichkeiten. Bei der Suche nach einem passenden Energieberater stehen Hauseigentümer jedoch oft vor der Qual der Wahl.

Fachlich qualifizierte Experten gibt es bei den Berufsverbänden. Die Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) hilft ebenfalls weiter: Sie bietet bundesweit mit mehreren tausend Einträgen die umfassendste Liste von Energieberatern für Wohngebäude. Wer in die sogenannte Energieeffizienz-Experten-Liste der dena eingetragen werden will, muss seine Unabhängigkeit erklären, eine Grundqualifikation etwa als Architekt oder Handwerker vorweisen und eine einmalige umfassende Weiterbildung mit rund 120 bis 200 Stunden sowie jedes Jahr den Besuch von Weiterbildungen nachweisen.

Zukunft Altbau bietet nun in Baden-Württemberg zusätzliche Orientierung bei der Auswahl eines Energieexperten. „Die neue Landkarte soll dabei helfen, einen qualifizierten Ansprechpartner in der Nähe zu finden“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Gelistet sind nur solche Energieberater, die sich neben den
Anforderungen der dena den Beratungsstandards der Leitlinie Energieberatung von Zukunft Altbau verpflichtet haben. „Diese sollen Hauseigentümern eine zukunftssichere und unabhängige Beratung ermöglichen und dafür sorgen, dass das Geld optimal eingesetzt wird“, so der Experte.

Auch die regionalen Energieagenturen Baden-Württembergs sind auf der Landkarte von Zukunft Altbau verzeichnet. Sie bieten ebenfalls unabhängige Erstberatungen für Hauseigentümer und verfügen darüber hinaus in der Regel über ein eigenes Energieberaternetzwerk für ausführlichere Beratungen.

Anforderungen an gute Energieberatung

Die Grundsätze einer guten Beratung sind in der Leitlinie Energieberatung unter www.zukunftaltbau.de/leitlinie-energieberatung zusammengefasst. Zu den Qualitätskriterien gehört, dass die Beratung ganzheitlich und branchenübergreifend erfolgt. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Sanierungsberatung von der Hülle über die Gebäudetechnik bis hin zum Einsatz erneuerbarer Energien alle baulichen Aspekte miteinbezieht. Zudem sollten die Berater neutral und vorhabensbezogen unabhängig agieren.

Die Grundsätze der Leitlinie Energieberatung können Hauseigentümer auch mit Experten besprechen, die nicht auf der Karte von Zukunft Altbau gelistet sind, und diese als gemeinsame Arbeitsgrundlage definieren. Dies bietet sowohl Auftraggebern als auch dem Energieberater Sicherheit und Klarheit zum erwarteten Beratungsniveau.

Förderzuschüsse für Energieberatung

Der Staat fördert die Energieberatung für Wohngebäude, auch als Vor-Ort-Beratung bekannt, finanziell: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 800 Euro. Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1.100 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Wichtig auch hier: Die Energieberater müssen auf der dena-Expertenliste stehen. Sonst gibt es kein Geld vom Staat.







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