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17.10.2019 Reform der Grundsteuer: Chance vertan

Dr. Hans Volkert Volckens
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt bei der Reform der Grundsteuer die Einigung auf die damit zusammenhängende Grundgesetzänderung.

„Die Gesetzgebungskompetenz wurde klar geregelt und die Bundesländer bekommen durch die Länderöffnungsklausel die rechtssichere Möglichkeit, ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell einzuführen“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Es ist nur folgerichtig, dass bei einer Nutzung des Optionsmodells das jeweilige Land keine zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen muss und die Steuerpflichtigen somit nicht mit zusätzlichen Erklärungspflichten belastet werden.“ Jetzt sei es an den Ländern, sich im Idealfall auf ein einheitliches und einfaches Optionsmodell zu einigen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

„Dennoch bleibt es dabei: Mit der Reform der Grundsteuer wurde die Chance vertan, sich auf ein einheitliches und einfaches Bundesmodell zu verständigen“, so Volckens. „Das wertabhängige Bundesmodell ist aufgrund der komplexen Bewertung von Immobilien unnötig aufwendig und die Streitanfälligkeit wird durch die Verwendung vieler statistischer Werte für die Zukunft erhöht. Auch die Hinzunahme von Bodenrichtwerten führt in Metropolregionen aufgrund ihrer dynamischen Steigerung zu nicht unbeachtlichen Herausforderungen insbesondere im Bereich Wohnen. Sie sind darüber hinaus rein rechtlich ebenso kritisch zu sehen, weil sie nicht justiziabel sind.“ Weitere Vereinfachungen hätten im Gesetz leider keinen Einzug gehalten.

Unglücklich sei zudem, dass man an der ab 2025 geplanten Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke festhalte und sogar den Anwendungsbereich über Gebiete mit Wohnungsnot heraus ausdehne. Kritisch sei nach Ansicht des ZIA hierbei insbesondere die Anwendung eines höheren Hebesatzes aus stadtplanerischen Gründen – auch dann, wenn gar kein Wohnraumbedarf besteht.






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