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18.09.2019 VDIV beschließt einstimmig Entwicklung eines Sachkundelehrgangs

Immobilienverwalter erhalten künftig die Möglichkeit, ihre Professionalität noch deutlicher nachzuweisen: Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) wird einen freiwilligen Sachkundelehrgang entwickeln. Dies hat die 35. Delegiertenversammlung im Rahmen des 27. Deutschen Verwaltertags einstimmig beschlossen.

„Da sich der Gesetzgeber bislang nicht in der Lage sah, einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Wohnimmobilienverwalter einzuführen, müssen wir zum Schutz der Verbraucher und weiteren Professionalisierung unserer Branche selbst aktiv werden”, erläutert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, den Vorstoß des Verbands.

Zwar sind seit 1. August 2018 Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Diese greifen allerdings viel zu kurz, wie der VDIV Deutschland seit deren Verabschiedung im Oktober 2017 nachdrücklich kritisiert. Zum einen fehlt der wichtige Sachkundenachweis, zum anderen sind 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren unzureichend. Daher hatten die Mitglieder des Spitzenverbands bereits im vergangenen Jahr mit überwältigender Mehrheit eine freiwillige Selbstverpflichtung zur erhöhten Weiterbildung beschlossen. Sie wollen mindestens 45 Stunden Weiterbildung pro Objektbetreuer in drei Jahren erbringen – mehr als doppelt so viel wie vom Gesetzgeber vorgesehen.

Im Rahmen des 27. Deutschen Verwaltertags kritisierte der VDIV Deutschland jüngst, dass die Politik die Wiedereinführung der Meisterpflicht für Handwerksberufe diskutiere, um die Ausführungsqualität zu erhöhen – doch Immobilienverwalter nach wie vor ohne echte Qualifizierung die private Altersvorsorge von Millionen Bürgern verwalten dürften. „Wir sind uns der großen Verantwortung für unsere Branche, aber auch für Eigentümer und Mieter bewusst. Die Eigentumswohnung ist für viele Eigentümer die größte Investition ihres Lebens und elementarer Bestandteil ihrer privaten Altersvorsorge. Wie der einstimmige Beschluss unserer Delegierten für die Entwicklung eines freiwilligen Sachkundenachweises zeigt, wissen sie um ihre wichtige Rolle”, erläutert Kaßler die erneute wegweisende Entscheidung. Der freiwillige Sachkundelehrgang soll bundesweit eine Basisqualifizierung der Branche realisieren. Schließlich ist Weiterbildung nur dann sinnvoll und erfolgreich, wenn die Grundlagen vorhanden sind.

Der VDIV Deutschland fordert seit Jahren die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises. Seine Notwendigkeit sieht auch die offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und unterstützt in ihrem Abschlussbericht die Forderung nach seiner Einführung. „Das weckt die Hoffnung, dass sich Bund und Länder diesem Thema doch noch einmal annehmen werden”, betont Kaßler erfreut.







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