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17.09.2019 Mietendeckel: Verfassungswidrig und schwere handwerkliche Fehler

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg hat im Namen und als Interessenvertreter der privaten mittelständischen Immobilienwirtschaft seine Stellungnahme zum Berliner Mietendeckel abgegeben. Dabei kritisiert der BFW scharf den von Katrin Lompscher, Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, vorgelegten Gesetzentwurf. Dieser werde massiv in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen in rechtlicher, tatsächlicher und wirtschaftlicher Weise eingreifen, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf: „Er ist politisch motiviert, nicht durch Zahlen belastbar und zerstört auf Jahre die Möglichkeit zu einem Berliner Mietspiegel zurückzukehren.“ Der BFW und die private Immobilienwirtschaft lehnen den Gesetzentwurf daher vollumfänglich ab.

Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V., sagt: „Der vorliegende Entwurf ist eher ein politischer Fahrplan als ein Gesetzentwurf mit Qualität. Wir sind überzeugt: Der Mietendeckel ist verfassungswidrig, er blockiert Investitionen in der Hauptstadt, schadet dem Wirtschaftsstandort und schafft keine einzige neue Wohnung in Berlin. Offensichtlich ist es auch, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs auf das fundierte Wissen von Fachleuten verzichtet wurde, weil er gravierende handwerkliche Fehler beinhaltet.“

Der BFW bekräftigt erneut seine Position, dass die Einführung eines Berliner Mietendeckels nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zu diesem Ergebnis war im Frühjahr ein Rechtsgutachten gekommen, das die Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg erarbeitet hatte. Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz.

Ungeachtet dessen, dass das geplante Regelwerk des Landes Berlin gegen das Grundgesetz verstößt und deshalb von Anfang an unwirksam ist, gibt der BFW die vom Senat erbetene Stellungnahme zu dem geplanten Mietendeckel-Gesetz auch inhaltlich ab. Dem Entwurf attestiert der BFW schwere handwerkliche Fehler: So beziehe dieser sich ausdrücklich auf die Angebotsmieten in Berlin, damit wurde vom Senat eine falsche Bezugsgröße gewählt, um eine angebliche Mietenexplosion zu begründen. Lediglich 50.000 Wohnungen, die in der Neuvermietung auf Portalen angeboten wurden, sind dabei zur Berechnungsgrundlage gemacht worden. Dem stehen 1,5 Millionen Mietwohnungen gegenüber, die im Mietspiegel 2019 statistisch sauber erfasst, gewichtet und bewertet worden sind, betont der BFW. Der Berliner Mietspiegel 2019 wurde erst vor vier Monaten vom Senat veröffentlicht, nachdem er gemeinsam mit drei Vermieter- und Mieterverbänden erarbeitet und erstmals seit 2013 wieder von allen anerkannt wurde, darunter vom BFW Landesverband.

Den Nachweis einer gefühlten Mietsteigerung bleibt der Entwurf ebenfalls schuldig. Der BFW dagegen hat die Tabellenfelder des Mietspiegels 2013, den der Senat als Basis für den Gesetzentwurf genommen hat, und die Felder des Mietspiegels 2019 übereinandergelegt und analysiert. Bereits auf den ersten Blick sei erkennbar, dass die Entwicklung der Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2013 und 2019 mit der Preisentwicklung in rund 80 Prozent der Felder Schritt gehalten habe, heißt es in der Stellungnahme.

Der BFW verteidigt den Berliner Mietspiegel als ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument zwischen Mieter und Vermieter. Zugleich warnt er vor den Folgen, sollte das Gesetz Anfang 2020 wirksam und der Mietspiegel faktisch außer Kraft gesetzt werden. Erst für das Jahr 2032 könnte der nächste Mietspiegel für die Hauptstadt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches wieder erarbeitet werden. Mieterhöhungen ab 2026 wären dann dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt – mit der Folge deutlich höherer Mieten.

„Der Umgang mit dem Mietspiegel, der das einzig transparente Mittel gleichermaßen für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter ist, grenzt an eine beispiellose Verantwortungslosigkeit. Die Jahrzehnte lange Erfahrung wirft der rot-rot-grüne Senat mit seinen ausschließlich politisch motivierten Mietobergrenzen einfach auf den Müll. Wir fordern den Senat nachdrücklich auf, den Berliner Mietspiegel in seiner Systematik beizubehalten und die Vorbereitungen für den Mietspiegel 2021 zu treffen“, sagt Susanne Klabe.

Der BFW warnt vor den Folgen des Mietendeckels, der zu einer Welle von Mietstreitigkeiten führen wird, die bis zur Prüfung des Gesetzes durch das Landes- oder Bundesverfassungsgericht voraussichtlich ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro umfassen könnte. Zu rechnen ist auch mit Tausenden Zustimmungsklagen der Vermieter bei Mieterhöhungen.

In seiner Stellungnahme verweist der BFW auf den starken Vertrauensverlust in der mittelständischen Immobilienwirtschaft schon durch die Ankündigung des Mietendeckels. Bei einer Umfrage unter BFW-Mitgliedsunternehmen noch vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs erklärten 72 Prozent der Unternehmen, ihre geplanten Investitionen zu stoppen oder aufzugeben. Auch erforderliche Sanierungen und Modernisierungen haben sie vielfach schon auf Eis gelegt.

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg wird seine Stellungnahme zum Mietendeckel – dem vorliegenden Entwurf zum „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ – auf seiner Website mit allen Anlagen veröffentlichen, um die erforderliche Transparenz in der Diskussion herzustellen.







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