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04.09.2019 Union Investment folgt Leitlinie für verantwortliches Investieren

Die Union Investment Gruppe folgt einer Leitlinie für verantwortliches Investieren, in die unterschiedliche nationale und internationale Regelwerke wie der UN Global Compact oder die BVI-Wohlverhaltensregeln eingeflossen sind. Im Wertpapiergeschäft von Union Investment werden bereits seit rund 30 Jahren, neben weiteren nachhaltigen Strategien, norm- und wertbasierte Ausschlusskriterien angewendet. So ermöglicht man privaten wie institutionellen Anlegern eine Kapitalanlage, die neben Rendite auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.

Auch das Immobiliengeschäft hat sich der Initiative für verantwortliches Investieren angeschlossen und bringt ab sofort norm- und wertbasierte Ausschlusskriterien für ihre aktiv gemanagten Immobilienanlagen mit einem Gesamtvolumen von rund 35 Milliarden Euro zur Geltung. Im ersten Schritt werden ausschließlich Wertpapieremittenten unter den Transaktionspartnern und Mietern auf Basis des ESG-Mindeststandards geprüft. Unter den gewerblichen Mietern im aktuellen Bestandsportfolio haben diese einen Anteil von rund 20 Prozent. Perspektivisch sollen auch die weiteren 80 Prozent der Mieter erfasst werden.

„Verantwortungsvolles Investieren gehört zur DNA von Union Investment. Das Geschäftsverhalten unserer Partner im Immobilienbereich haben wir im Rahmen unserer Compliance-Prozesse auch in der Vergangenheit bereits geprüft. Mit den nun festgeschriebenen Ausschlusskriterien gehen wir einen weiteren Schritt, um die Nachhaltigkeit unseres Immobiliengeschäfts auch bei der Auswahl unserer Geschäftspartner zu belegen“, sagt Jens Wilhelm, Mitglied des Vorstandes von Union Investment, verantwortlich für das Portfoliomanagement, Immobilien und Infrastruktur. „Auch aufgrund ihrer steigenden ökonomischen Bedeutung hat die Berücksichtigung von ESG-Kriterien eine hohe Relevanz für unsere Kunden. Vor diesem Hintergrund ist die Integration von Ausschlusskriterien im Immobilienbereich ein wichtiger Schritt. Weitere Schritte zur Ausweitung des Blickfeldes über Wertpapieremittenten hinaus werden folgen.“

Was wird geprüft?

Die Research-Abteilung von Union Investment prüft Emittenten von Wertpapieren auf ihr Geschäftsverhalten. Kontroverse Geschäftspraktiken wie beispielsweise die Missachtung von Menschenrechten, des Umweltschutzes oder geltender Arbeitsstandards werden auf der Basis definierter Prüfkriterien ebenso ausgeschlossen wie kontroverse Geschäftsfelder, zu denen etwa ein direkter Bezug zu international geächteten Waffen und ähnliches gehören. „Mit der Anwendung norm- und wertbasierter Ausschlusskriterien gehört Union Investment in der Immobilienwirtschaft zu den absoluten Vorreitern. Gleichwohl ist uns bewusst, dass wir zunächst mit Mindeststandards starten. Ein Anfang ist damit gemacht und unser aktiv verwaltetes Immobilienportfolio wird sich fortlaufend an den neuen Standards messen lassen müssen“, sagt Jens Wilhelm.

Wer wird geprüft?

Ein nach nachhaltigen Maßstäben geleitetes Investieren hat in der Immobilienwirtschaft verschiedene Dimensionen. Zunächst gilt es, mögliche Transaktionen genau zu prüfen. Der Transaktionspartner (Käufer oder Verkäufer) sollte den Leitlinien für verantwortliches Investieren ebenso genügen wie die Mieter einer neu erworbenen Gewerbeimmobilie. Zu prüfen sind außerdem die bereits bestehenden Mieter im aktiv verwalteten Immobilienportfolio von Union Investment – und zwar in allen gewerblichen Nutzungsarten: Büro, Einzelhandel, Hotel und Logistik.

Erste Auswirkungen auf die Immobilienfonds

Eine Prüfung des aktuellen Mieterbestands im Immobilienportfolio von Union Investment hat ergeben, dass die wirtschaftlichen Folgen einer konsequenten Anwendung der nachhaltigen Filterkriterien gering und für die Fonds gut tragbar sind. Betroffen sind lediglich zwei Mietverhältnisse über eine Mietfläche von insgesamt rund 6.200 m2. Gemessen am Gesamtbestand von 7,4 Mio. m2 gewerblicher Mietfläche handelt es sich um eine gut lösbare Aufgabe. Ziel ist es, die zwei bestehenden Mietverhältnisse auslaufen zu lassen und die Flächen anschließend an andere Unternehmen zu vermieten, die alle Kriterien der nachhaltigen Maßstäbe erfüllen.







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