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30.08.2019 Mietendeckel blockiert Investitionen und verstößt gegen Verfassung

Zum heute vorgestellten Referentenentwurf von Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, sagt Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V.: „Wir begrüßen es sehr, dass dem investorenfeindlichen Treiben von Senatorin Katrin Lompscher mit ihrer geplanten, radikalen Absenkung der Mieten auf maximal 8 Euro pro Quadratmeter endlich Einhalt geboten wurde. Über die heute vorgelegten Inhalte eines Mietendeckels ist die private Wohnungswirtschaft dennoch sehr erstaunt. Die beabsichtigten Regelungen, politisch motivierte Mietobergrenzen festzulegen und zugleich zahlreiche Sondertatbestände vorzusehen, tragen zur weiteren Verunsicherung sowohl der mittelständischen Wohnungswirtschaft als auch der Mieterinnen und Mieter in Berlin bei. Wir sagen ganz klar: Weder die Debatte über die Enteignung von großen Wohnungsunternehmen noch ein Berliner Mietendeckel schaffen einen einzigen Quadratmeter neuen Wohnraum. Wir fordern vom Senat, endlich landeseigenes Bauland für den Neubau von Wohnungen zur Verfügung zu stellen sowie schneller neue Bauflächen auszuweisen. Der Senat muss mit höchster Dringlichkeit die Rahmenbedingungen für eine deutliche Ausweitung des Wohnungsneubaus schaffen.“

Auch über die Methodik bei der Erarbeitung eines Mietendeckels ist der BFW erstaunt: „Warum die Senatorin jetzt ihren eigenen Mietspiegel unberücksichtigt lässt, der im Frühjahr 2019 unter breiter Zustimmung von Vermieter- und Mieterverbänden verabschiedet wurde, können wir nicht nachvollziehen. Warum wird stattdessen plötzlich der Mietspiegel ihres Amtsvorgängers und heutigen Regierenden Bürgermeisters, Michael Müller, als Grundlage herangezogen?“, sagt Susanne Klabe.

Der BFW betont, dass die Wohnungswirtschaft sowie Investoren schon bei der Ankündigung eines Mietendeckels verunsichert waren und reagieren mussten. Bei einer Umfrage unter BFW-Mitgliedsunternehmen erklärten 72 Prozent der Unternehmen, ihre geplanten Investitionen zu stoppen oder ganz aufzugeben. Deutlich mehr als die Hälfte der Unternehmen müssen auf dringend erforderliche Sanierungen verzichten (61 Prozent) und haben geplante Modernisierungen ihres Wohnungsbestandes auf Eis gelegt (59 Prozent). Dramatisch wirkt sich ebenso aus, dass drei Viertel der Endinvestoren wie Banken, private Pensionsfonds, Krankenkassen und Family Offices ihre Investitionen gestoppt haben und ihr Geld aus der Hauptstadt abziehen.

Geschäftsführerin Susanne Klabe bekräftigt erneut die Position des BFW, dass die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin verfassungswidrig wäre. Zu diesem Ergebnis war im Frühjahr ein Rechtsgutachten gekommen, das die Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg erarbeitet hatte. Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Zudem stellt die Kappung der Mieten laut Rechtsgutachten auch eine unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten, insbesondere eine Verletzung der Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz dar.

Susanne Klabe sagt: „Unsere Rechtsauffassung, unsere substanziellen und nachvollziehbaren Argumente sowie unsere Forderungen werden wir bei der anstehenden Verbändeanhörung einbringen und untermauern. Der Mietendeckel ist überflüssig, er schadet dem Investitionsklima in der Hauptstadt und dem Wirtschaftsstandort Berlin.“







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