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20.08.2019 FCR bestätigt sehr gute Halbjahreszahlen – Umsatz bei 29,5 Mio. Euro

Die FCR Immobilien AG hat auf Basis der äußerst erfolgreichen Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr 2019 die vorläufigen Umsatzzahlen bestätigt und die Ergebniszahlen sogar noch übertroffen. Sämtliche Finanzkennzahlen der FCR Immobilien AG erreichen somit zum 30.06.2019 neue Bestmarken, und alle Ergebniszahlen liegen auch bereits deutlich über den Werten des gesamten Jahres 2018. Bei einer Umsatzverdoppelung von 14,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 29,5 Mio. Euro im 1. Halbjahr 2019 konnte das Ergebnis vor Steuern (EBT) beispielsweise von 1,5 Mio. Euro auf 6,3 Mio. Euro mehr als vervierfacht werden. Der Wert des gesamten Vorjahres von 3,0 Mio. Euro wurde damit bereits nach sechs Monaten deutlich übertroffen.

Falk Raudies, Vorstand der FCR Immobilien AG: "Unsere hervorragenden Halbjahreszahlen belegen eindrucksvoll unser nachhaltig profitables Wachstum. Mit Blick auf unsere geplanten Ankaufs- und Verkaufsaktivitäten werden wir auch im zweiten Halbjahr 2019 weiter angreifen."

Der Halbjahresbericht 2019 ist ab heute auf der Homepage der FCR Immobilien AG im Investor-Relations-Bereich unter https://fcr-immobilien.de/geschaeftsberichte/ zum Download verfügbar.

Die auf der Hauptversammlung am 11. Juli 2019 beschlossene Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 1:1 ist inzwischen erfolgt. Die Anzahl der Aktien der FCR Immobilien AG hat sich hierdurch auf 8.811.320 erhöht.

Aktuell befindet sich die 5,25-%-Unternehmensanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2TSB16 / WKN A2TSB1) der FCR Immobilien AG in der Privatplatzierung. Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von bis zu 30 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 5 Jahren und wird an der Börse Frankfurt gehandelt. Zudem haben Anleger die Möglichkeit, die Anleihe per Zeichnungsschein, der auf der Website der Gesellschaft zu hinterlegt ist, zu erwerben. Das Wertpapier wurde mit einem umfangreichen Sicherungspaket ausgestattet. Neben treuhänderisch gehaltenen nachrangigen Grundschulden gehören u. a. ein Kündigungsrecht der Anleihegläubiger im Falle eines Kontrollwechsels sowie eine Ausschüttungsbegrenzung auf 50 Prozent des Konzern- bzw. Bilanzgewinns dazu.







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