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15.08.2019 Schleswig-Holstein: Mietwohnungsbau nicht benachteiligen

Medienberichten zufolge soll die angekündigte Senkung der Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein nur für Familien gelten, die Eigentum erwerben möchten – und nicht für Wohnungsunternehmen, die zum Beispiel Mietwohnungen bauen wollen. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) beurteilt das kritisch.

In Schleswig-Holstein gilt momentan noch ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent. Höher ist er in keinem anderen Bundesland. In Bayern und Sachsen zum Beispiel zahlen Immobilienkäuferinnen und -käufer für den gleichen Vorgang nur 3,5 Prozent Steuern.

„Auf der einen Seite fördert die Landesregierung den Mietwohnungsbau dadurch, dass sie Regulierungen zurückfährt. Auf der anderen Seite benachteiligt sie ihn bei der Senkung der Grunderwerbsteuer. Das passt nicht zusammen“, erklärt Volker Heins aus dem Vorstand des BFW Landesverbands Nord. „Letztendlich bezahlen das die Mieterinnen und Mieter. Denn wenn die Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie geringer wären, könnten auch die Mieten günstiger ausfallen. Das betrifft vor allem die stark nachgefragten Regionen, in denen die Grundstückspreise – und damit die Grunderwerbsteuer – sehr hoch sind.“






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