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28.06.2019 Fachkräftezuwanderung: Fehlende Arbeitskräfte hemmen Bauwirtschaft

Der Bundesrat befasst sich heute abschließend mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das der Bundestag Anfang Juni beschlossen hat. Es soll den Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein kleiner Baustein zu mehr Wohnungsneubau. Fehlende Arbeitskräfte sind mitursächlich, dass die Baukosten 2018 um 4,8 Prozent gestiegen sind. Höhere Steigerungen hatte es zuletzt 2007 mit 5,8 Prozent gegeben. Dass Baugenehmigungen nicht umgesetzt werden, ist ebenfalls auch auf den Fachkräftemangel zurückzuführen. Die Lücke zwischen Baugenehmigungen und Umsetzungen ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Wenn der Zuzug von qualifizierten Fachkräften erleichtert wird, dann ist das eine gute Sache, weil es auch der Bauwirtschaft hilft.

Für Bau- und Immobilienwirtschaft sind stabile Rahmenbedingungen nötig, um langfristige Investitionsentscheidungen treffen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen, auch erfüllen zu können.“
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass zukünftig jede Person in Deutschland arbeiten darf, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, soll grundsätzlich verzichtet werden.







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