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11.06.2019 Neue Richtlinie: Wegweiser durch die komplexe BIM-Methode

Die Erkenntnis, dass Building Information Modeling (BIM) die ganze Bau- und Immobilienbranche, erreichen und verändern wird, stellt inzwischen niemand mehr in Frage. Die zunehmenden Forderungen nach Einsatz der BIM-Methode sowohl durch die öffentliche Hand als auch durch private Bauherren tragen maßgeblich dazu bei. Für einen handhabbaren, nachvollziehbaren und erfolgreichen Ablauf eines BIM-Projekts sind ein einheitliches Verständnis von Begriffen, Prozessen und Methoden sowie verlässliche normative Vorgaben unabdingbar. Die Richtlinienreihe VDI 2552 liefert hier ein praxisnahes Regelwerk.

Die neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 1 „Building Information Modeling – Grundlagen“ gibt der Komplexität der Thematik eine Ordnung und ist Wegweiser zu den weiterführenden Regelungen in den teilweise noch in der Entstehung befindlichen Blättern der Richtlinienreihe VDI 2552. Die Richtlinie berücksichtigt nationale und internationale Standards und Spezifikationen sowie Best Practice Erfahrungen und stellt insbesondere den Bezug zur Erstellung und Nutzung von Bauwerksinformationen während des Planens und Bauens eines Bauwerks oder einer Anlage her. Sie wendet sich vor allem an Bauherren, Beteiligte an der Planung, Beteiligte am Bau, Beteiligte am Betreiben und Instandhaltung.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 1 „Building Information Modeling – Begriffe“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Juni 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 87,90 beim Beuth Verlag in Berlin bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2552 möglich.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.09.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.






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