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01.05.2019 STOP: Diese Schutzmaßnahmen helfen im Kampf gegen Baustaub

Seit Januar 2019 gilt auf Baustellen und Werkstätten der neue Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube. Damit wurde der zulässige Höchstwert an gesundheitsgefährdenden Baustäuben je Kubikmeter um mehr als 50 Prozent im Vergleich zum bis dato geltenden alten Wert von 3 mg/m³ abgesenkt. „Die Gesundheitsrisiken durch Staub wurden lange unterschätzt und die Zahl der Berufskrankheiten infolge von Baustaub nahm Jahr für Jahr zu. Es war also längst überfällig, dass der Gesetzgeber reagiert und die Grenzwerte für Stäube am Arbeitsplatz nach unten angepasste“, so Tim Böl, Experte für staubfreies Arbeiten bei Team Direkt.

Dennoch: Die Ermittlung eines Messwertes, aus dem sich das Gesundheitsrisiko Staub ableiten lässt, sowie dessen Bewertung ist keine leichte Aufgabe. Der Staubanteil in der Luft schwankt und auch die Zusammensetzung der Staubfraktion, die Dichte der Staubpartikel und deren Löslichkeit spielen eine Rolle. Unterstützung finden Handwerker sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei Team Direkt. „In jedem Fall müssen Handwerker die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Wirksamkeit ihrer Schutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls weitere, technische Maßnahmen festlegen“, betont Böl und mahnt: „Es genügt jedenfalls nicht, nur einen Atemschutz bereitzustellen. Feiner Staub braucht sieben Stunden, um einen Meter abzusinken – das ist ein ganzer Arbeitstag. Und ich kenne keine Handwerker, der seine Atemschutzmaske wirklich den ganzen Tag trägt.“

Bei der Festlegung ihrer Staubschutz-Maßnahmen sollten Handwerker nach dieser Rangfolge vorgehen: Zunächst die Staubbelastung absenken und zu Arbeitsmitteln, Materialien und Arbeitsverfahren wechseln, die weniger Staub erzeugen. Im nächsten Schritt sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. „Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der STOP-Rangfolge oder STOP-Regel, wobei das S für Substitution steht“, erklärt Böl und ergänzt: „Die Verwendung von staubarmen Fliesenkleber, der Umstieg zu Rohstoffen in Pasten- oder Pelletform sowie das Arbeiten im Nassverfahren, wo möglich, mindern die Staubbelastung schon deutlich.“

Ohne technische Hilfsmittel ist der Staub-Grenzwert aber nicht erreichbar. Handwerker sollten deshalb Arbeitsgeräte einsetzen, die Staub direkt an seiner Emissionsquelle absaugen. „Möglich ist es auch, vorhandene handgeführte Maschinen mit einem Entstauber, der mindestens der Staubklasse M entspricht, nachzurüsten. Zudem empfehlen wir den Einsatz mobiler Staubschutzwände, um den Arbeitsbereich von anderen Räumen abzuschotten“, ergänzt Tim Böl. Bei erhöhter Staubentwicklung, wie sie beispielsweise beim Abschlagen von Putz oder beim Fliesen stemmen entsteht, sind zusätzliche Luftreiniger mit HEPA 13-Filter obligatorisch. „Luftreiniger erfassen Stäube und scheiden sie vollständig ab. Zugleich erzeugen sie im Arbeitsraum einen Unterdruck, der aus dem angrenzenden sauberen Bereich Frischluft nachströmen lässt und so das Austreten der belasteten Luft in die Nebenräume wirksam verhindert“, erklärt der Experte. Sein Tipp: „Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Anschaffung solcher Geräte und Maschinen finanziell. Die BG Bau beispielsweise fördert Baustaubsauger, Luftreiniger, Schutzvliese – auch aus unserem Sortiment.“

Trotz all dieser technischen Maßnahmen sollten keinesfalls organisatorische und persönliche Maßnahmen vergessen werden. Dazu gehört es, nur wenige Mitarbeiter für möglichst kurze Zeit einer Staubbelastung auszusetzen. „Kehren mit dem Besen ist ohnehin verboten und das muss allen Mitarbeitern auch klar kommuniziert werden“, ergänzt Böl. Auch Straßenkleidung hat bei der Arbeit nichts zu suchen und sollte getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahrt werden. Der Grund ist einleuchtend: Verbleiben insbesondere gefährliche Stäube wie Asbest oder Sporen auf der Kleidung, werden diese überall mit hingetragen und verteilt. So kommen dann auch Dritte damit in Kontakt. Last but not Least gehört eine Atemschutzmaske zur persönlichen Schutzausrüstung. „Unternehmen sollten bei der Auswahl der Masken darauf achten, dass diese bequem über mehrere Stunden zu tragen sind. Eine dieser Masken ist beispielsweise unsere AIR+Smart Maske, die über einen abnehmbaren Mikro-Ventilator verfügt. Dieser verhindert das Aufstauen von Wärme, Feuchtigkeit und Kohlendioxid im Innern der Schutzmaske“, rät Tim Böl.

Grundsätzlich sollten die Vorgaben zum Staubschutz ernst genommen werden – immerhin geht es um die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter. Außerdem kontrollieren die Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften die Einhaltung der Vorgaben zum Staub-Grenzwert streng. Wer bei Kontrollen ohne entsprechende Maßnahmen angetroffen wird, dem droht die sofortige Stilllegung seiner Baustelle.






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