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28.02.2019 Statement: Bestellerprinzip – Bayerisches Modell der Teilung als Vorbild

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will das „Bestellerprinzip“ auch auf den Immobilienverkauf ausweiten. Der Vorschlag ist umstritten. Kritiker fürchten, dass Käufer keine Beratungsleistung mehr erhalten und der Verkäufer die Ausgaben einpreist. Auch Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH, steht der Idee skeptisch gegenüber und hat einen Gegenvorschlag: das bayerische Modell der Provisionsteilung als Vorbild für alle Bundesländer.

Bislang gilt die Regelung des „Bestellerprinzips“, bis auf einige Ausnahmen, nur für private Vermietungen. Hier zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt, also bestellt hat. Barleys Vorschlag der Ausweitung ist umstritten – sowohl politisch als auch in der Immobilienbranche selber.

Thomas Aigner, Inhaber des Münchner Maklerunternehmens Aigner Immobilien, steht der Idee der Bundesjustizministerin kritisch gegenüber: „Die einseitige hohe Provision für den Käufer, wie das zum Beispiel in Berlin der Fall ist, sehe ich als eine Fehlentwicklung mit Regulierungsbedarf. Diese Fehlentwicklung sollte aber nicht mit einem weiteren Fehlgesetz verschlimmbessert werden.“ Aigner schlägt stattdessen vor, das bayerische Modell auf alle Bundesländer auszuweiten. Hier wird die Provision auf Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt. „Das ist meines Erachtens fair und entspricht zudem dem Bild des Maklers, der neutral vermittelt und beide Parteien berät.“

(Statement by DIP-Partner Aigner Immobilien, Thomas Aigner)








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