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09.12.2021 Echter Sachkundenachweis statt Halbwissen für Immobilienmakler

Der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen sieht die Einführung eines echten Sachkundenachweises für Immobilienmakler vor. „Hiermit kann nur eine gesetzliche Sachkundeprüfung als Zulassung zum Maklerberuf gemeint sein“, erklärt Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany, zur Aufnahme einer langjährigen Kernforderung seines Unternehmens in den Koalitionsvertrag. „Die Umsetzung des Koalitionspostulats hätte eine signifikante Professionalitäts- und Qualitätssteigerung der Immobilienvermittlung in Deutschland zur Folge. Zusammen mit dem geplanten Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer ist das eine hervorragende Nachricht für Immobilienverkäufer und -käufer“. Die Maßnahmen sind Teil der Ampelpläne, die das Bauen und Wohnen in Deutschland einfacher und bezahlbarer machen sollen.

Der Remax-Deutschland-Chef fordert schon seit längerem eine intensivere Qualitätssicherung des Maklerberufs durch eine gesetzliche Sachkundeprüfung. Aktuell sind zur Ausübung des Maklerberufs in Deutschland weder Examen noch Meisterbrief erforderlich. Friedl: „Immobilieneigentümer und -käufer erwarten zu Recht, dass der Makler die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse mitbringt. Für viele Menschen ist der Immobilienkauf die größte Investition ihres Lebens – sie haben Anspruch auf eine professionelle Beratung.“ Remax verpflichtet seine Makler in Deutschland bereits seit Jahren, nach einer umfassenden Ausbildung an der hauseigenen Trainingsakademie eine IHK-Prüfung abzulegen. Ein solches Procedere muss laut Friedl zum Branchenstandard werden. „Nur so trennt sich die Spreu vom Weizen“, erklärt der Chef des Netzwerkes mit knapp 900 Maklern.

Friedl hatte die Ende 2020 in Kraft getretene hälftige Teilung der Makler-Courtage zwischen Käufer und Verkäufer bereits als großen Schritt in Richtung einer weiteren Professionalisierung des Maklerberufs gelobt. Unqualifizierte Makler, die zur Erlangung eines Auftrags ihre Dienste honorarfrei angeboten und dafür ihre Provision auf den Käufer abgewälzt hatten, seien durch die Regelung aus dem Markt gedrängt worden. „Die jetzt im Koalitionsvertrag postulierte Berufszulassung ist ein folgerichtiger Quantensprung.“

Weitere Senkung der Kaufnebenkosten durch Grunderwerbsteuerfreibetrag

Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer vor, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Hierfür sollen die Bundesländer Immobilienkäufern einen Freibetrag bei der – je nach Bundesland – bis zu 6,5 Prozent hohen Steuer einräumen können. „Das ist ein richtiges Signal der neuen Regierungskoalition, denn der Erwerb von Wohneigentum dient dem Vermögensaufbau und der Alterssicherung. Insbesondere junge Familien, die erstmalig Eigentum erwerben, müssen entlastet werden“, kommentiert Immobilienspezialist Friedl die von der Ampelkoalition geplante Erleichterung bei den Kaufnebenkosten. Allerdings hätte Friedl der dezentralen Regelung durch die Länder eine zentrale Umsetzung durch den Bund vorgezogen: „Die Länder haben kaum einen Anreiz, auf die lukrative Steuer zu verzichten – außer der Bund gleicht ihre Mindereinnahmen aus“.

Laut Friedl sind die Kaufnebenkosten für Immobilienkäufer bereits durch die Neuregelung der Makler-Courtage gesunken. So ist die Käuferprovision nach einer Remax-eigenen Erhebung in jenen Bundesländern, in denen die Maklerkosten traditionell bisher nicht geteilt wurden, durchschnittlich um rund 2 Prozentpunkte gefallen. Dies habe den Erwerb von Immobilieneigentum bereits deutlich erleichtert.

Umsetzung entscheidend

„Mit dem echten Sachkundenachweis und dem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer haben die Ampelparteien tatsächlich Fortschritt gewagt“, resümiert Friedl in Anspielung auf den Titel des Koalitionsvertrags die teils noch recht schwammigen Formulierungen in dem Papier. „Entscheidend wird deshalb sein, ob und in welcher Form die Ankündigungen umgesetzt werden“.









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