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19.12.2018 Umlegbarkeit der Grundsteuer: Regulierungspolitik geht weiter

Laut Medienberichten will Justizministerin Katarina Barley Hauseigentümern vor dem Hintergrund der Grundsteuer-Reform künftig verbieten, die Grundsteuer weiter auf die Miete umzulegen. „Die SPD prescht ihre Regulierungspolitik der vergangenen Wochen hiermit weiter voran“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Die Ziele des bezahlbaren Wohnens und sozialverträglicher Mieten erreichen wir nicht durch einen solchen Eingriff, denn am Ende wird die Grundsteuer auch wieder in die Miete eingepreist. Für den Mieter ist es die fairste und transparenteste Lösung, wenn die Umlagefähigkeit erhalten bleibt. Denn die Grundsteuer ist ja gerade dafür da, für den Nutzer die entsprechend funktionierende Infrastruktur vor der Haustür zur Verfügung zu stellen – nicht dem Hauseigentümer. Eine Grundsteuer ohne Umlegung mutiert zudem zur Vermögenssteuer und ist dann schon wieder reichlich zweifelhaft.“

Laut Mattner fehle es bei diesem Thema an einer klaren politischen Linie, die etwas anderes als weitere Kostensteigerungen zum Ziel hat: „Auf der einen Seite schlägt das von Olaf Scholz geführte Bundesfinanzministerium ein wertabhängiges Grundsteuer-Modell vor, bei dem mit der Bewertungskomponente ohnehin schon ein Erhöhungsmechanismus in die Bemessungsgrundlage implementiert wird. Auf der anderen Seite stellt in gleichem Atemzug nun die Parteikollegin und Justizministerin die Umlagefähigkeit in Frage und nimmt dadurch weiter steigende Kosten für Hauseigentümer in Kauf. Diese Regulierungspolitik läuft entgegen unserem gemeinsamen Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und sozialverträglicher Mieten“, so Mattner.








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