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07.12.2018 Erbbaurechtskongress im Februar 2019 in Dortmund

Bereits zum sechsten Mal findet 2019 der Erbbaurechtskongress statt. Der Deutsche Erbbaurechtsverband lädt dazu am 25. und 26. Februar nach Dortmund ein. Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erwartet – darunter zahlreiche Erbbaurechtsausgeber sowie Juristen, Banker, Wissenschaftler und Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft. Das Programm verspricht eine Mischung aus rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Themen.

Die Keynote am Eröffnungstag übernimmt Professor Dr. Steffen Sebastian von der Universität Regensburg. Sein Vortrag befasst sich mit dem Erbbaurecht als Anlagemöglichkeit für institutionelle Investoren. Als internationaler Redner wird Dean Britton über Erbbaurechtsinvestments in den USA sprechen.

„Wer bestimmt den Erbbauzins?“

Neu auf dem Programm ist eine Podiumsdiskussion am Nachmittag des ersten Kongresstages. Hierbei werden die Teilnehmer über die Frage „Markt oder Ausgeber: Wer bestimmt den Erbbauzins?“ diskutieren.

Die Vorträge des zweiten Kongresstages beleuchten unterschiedliche juristische Aspekte des Erbbaurechts. Außerdem sollen die Ergebnisse einer Studie vorstellt werden, die sich mit dem Erbbaurecht als Instrument des bezahlbaren Wohnungsbaus auseinandersetzt.

In den vergangenen Jahren waren die Kongresse des Deutschen Erbbaurechtsverbands gekennzeichnet durch einen sehr regen Austausch und engagierte fachliche Diskussionen. Der Deutsche Erbbaurechtsverband ist sich sicher, dass auch 2019 das Interesse groß sein wird – zumal viele Kommunen in Deutschland das Erbbaurecht aktuell für sich wiederentdecken. Außerdem gibt es einen guten Grund, um in großer Runde zusammenzukommen: Das Erbbaurecht feiert 2019 sein 100-jähriges Bestehen!







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