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17.10.2018 München: Ackermann vermittelt denkmalgeschütztes Jugendstil-Objekt

Die ACKERMANN GRUPPE vermittelt erfolgreich eine denkmalgeschützte Jugendstilvilla in München Neuhausen-Nymphenburg. Vermarktung und Verkauf erfolgten diskret über ein geschlossenes einstufiges Bieterverfahren. Darüber hinaus übernahm ACKERMANN auch das Mietermanagement.

Die Jugendstil-Villa wurde 1907/1908 für einen bekannten Bildhauer als Familien- und Arbeitssitz errichtet. Neben den ehemaligen Atelierflächen im Erdgeschoss mit Deckenhöhen von bis zu fünf Meter und großzügigen Atelierfenstern besteht das Anwesen aus weiteren Obergeschossen, die historischen Wohn- und Arbeitsraum bieten. Das Haus, das eine bewegte Geschichte hat und Anfang der 90ger Jahre mit dem Fassadenpreis der Stadt München ausgezeichnet wurde, umfasst aktuell ca. 700 m² Wohnfläche mit Ausbaupotential im Dachgeschoss auf einem Grundstück von ca. 1.000 m².

„Die Jugendstil-Villa wurde seit Ihrer Errichtung immer von ein und derselben Familie genutzt und liebevoll gepflegt. Der Verkauf der Villa war deshalb für die Eigentümer kein leichter Schritt und mit vielen Emotionen verbunden. Hier die Brücke zu Kaufinteressenten und letztlich dem Käufer zu schlagen, die bei ihren Überlegungen und Entscheidungen auch Rendite und Potential betrachten, war die Herausforderung für uns bei diesem Verkaufsprojekt“, so Henning Schrödter, geschäftsführender Gesellschafter der ACKERMANN GRUPPE.

„Da es sich hier um eine einzigarte Immobilie handelt, war die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Anwesens und die detaillierte Aufbereitung der historischen Unterlagen ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Verkauf, um der Anmutung des Ensembles gerecht zu werden,“ ergänzt Thomas Schwarzenböck, Senior Projektmanager und für den Verkauf verantwortlich. „Darüber hinaus sind bei der Vermittlung einer solchen Liegenschaft Diskretion und Vertrauen entscheidend – vor allem auch um Eigentümer und Bewohner des Anwesens zu schützen. Aus diesem Grund haben wir uns für ein geschlossenes einstufiges Bieterverfahren entschieden.“

Käufer der Liegenschaft ist eine Privatperson, die die Villa als Familiensitz nutzen wird. Über die genaue Lage und über den Kaufpreis wurde Stillschweigen unter allen Parteien vereinbart.








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