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29.06.2018 Gerechtigkeitsproblem mit Verschärfung von Share Deals nicht zu lösen

In der jüngsten Finanzministerkonferenz haben sich die Vertreter der Länder darauf geeinigt, die Besteuerung von Share Deals zu verschärfen. Damit antworten die Finanzminister auf die anhaltende, öffentliche Kritik. Demnach würde bei Share Deals eine Gesetzeslücke genutzt, durch die größere Grundstücksportfolios verkauft werden können, ohne dass der Staat hierfür Grunderwerbssteuer erhält. Für die Steuerexperten des Immobilienverbandes IVD setzt der Beschluss an der falschen Stelle an. Das Gerechtigkeitsproblem sei nicht mit der Verschärfung von Share Deals zu lösen. Der Verband fordert eine grundlegende Revision der Grunderwerbssteuer.

„Zuallererst trifft der öffentlich viel diskutierte Vorwurf, Share Deals stellten einen ‚steuerlichen‘ Missbrauch dar, schlicht das Problem nicht. Denn Share Deals unterliegen nach der Systematik des Gesetzes nicht der Grunderwerbsteuer“, erklärt Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD. Aus Sicht des Steuerexperten stellt die Verschärfung der Besteuerung von Share Deals insbesondere deshalb nur eine „halbe Lösung“ dar, da er die privaten, kleinen Immobilienkäufer völlig außer Acht lässt.
„Um zu einer wirklich gerechten Lösung zu finden, ist es erforderlich, gerade die ‚kleinen Immobilienkäufer‘ zu entlasten – beispielsweise indem der allgemeine Satz der Grunderwerbsteuer wieder gesenkt und der Erwerb von selbstgenutzten Immobilien wieder von der Grunderwerbsteuer freigestellt würde“, sagt Beck und fügt hinzu: „Wer beklagt, dass der Erwerber eines Eigenheims so viel schlechter steht als der Erwerber eines Wohnungsportfolios, sollte jetzt auch einen Freibetrag für den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung einführen.“

Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit steuerfreier Share Deals bereits in den vergangenen Jahren eingeschränkt. Mit den am 21.06.2018 beschlossenen drei Maßnahmen (Senkung der Anteilsgrenze auf 90 Prozent, Streckung der Haltefrist auf zehn Jahre und Ausdehnung der Regelgültigkeit auf Kapitalgesellschaften) soll diese Art der Steuerbefreiung nun weiter erschwert werden.

„Die Grunderwerbssteuer über Share Deals reformieren zu wollen, setzt heute wie schon in der Vergangenheit an der völlig falschen Stelle an. Gerade weil die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Struktur der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, musste schon in der Vergangenheit immer wieder ‚nachgebessert‘ werden“, kommentiert Beck. „Auch zu den jetzt vorgeschlagenen Änderungen hat die Finanzministerkonferenz bereits erklärt, dass man gegebenenfalls nachsteuern müsse.“









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