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28.06.2018 IVD-Präsident Schick begrüßt Etatfestsetzung für Baukindergeld

„Der erste Haushalt der neuen Bundesregierung steht und damit auch das Baukindergeld. Nach den Diskussionen der vergangenen Tage bin ich erleichtert, dass das Baukindergeld ohne große Änderungen kommt.“ Das sagte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, und kommentierte die 12-stündige Beratung des Haushaltsausschusses, die am frühen Morgen endete.

Aus Sicht des IVD-Präsidenten erfülle die Regierung einen wichtigen Programmpunkt des Koalitionsvertrages – die neue Förderung von Wohneigentum. Der Haushaltsausschuss hatte sich geeinigt, dass ein Mindestetat von 2,7 Milliarden Euro für das Baukindergeld bis 2021 festgesetzt wird. Für das Jahr 2018 werden mindestens 300 Millionen Euro veranschlagt, für 2019 mindestens 600 Millionen Euro und die beiden folgenden Jahre jeweils mindestens 900 Millionen Euro.

„Ein Schwachpunkt des neuen Baukindergeldes ist allerdings seine Befristung bis Ende 2020. Da hätten wir uns einen längeren Zeitraum gewünscht. Auf der anderen Seite haben die Haushaltspolitiker auf eine Flächenbegrenzung verzichtet, was vollkommen richtig ist“, so Schick. Jetzt müsse das Baukindergeld zügig umgesetzt werden. Dabei aber dürfe die Regierung nicht stehen bleiben. „Volle Wirkung entfaltet das Baukindergeld erst, wenn flankierend das Bürgschaftsprogramm und ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer folgen. Die Grunderwerbsteuer ist das größte Hindernis beim Erwerb von Wohneigentum“, so Schick.








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