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21.06.2018 ZIA: Share Deals sind keine missbräuchlichen Steuergestaltungen

Heute stellt die Arbeitsgruppe den Länderfinanzministern ihren Abschlussbericht zu Share Deals vor. Dem Vernehmen nach soll der erarbeitete Vorschlag unter anderem die Absenkung der Beteiligungsgrenze, eine Ausweitung der Regelungen für Personengesellschaften auch auf Kapitalgesellschaften und eine Verlängerung der Haltefristen auf bis zu 15 Jahre vorsehen.

Aus Sicht des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, wird es nun darauf ankommen, welche dieser vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Der Verband warnt davor, mit den geplanten Verschärfungen den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland zu schwächen und die Kosten für Immobiliennutzer weiter zu erhöhen.
Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht, erklärt hierzu: „Wir sind jederzeit gesprächsbereit, sinnvolle gesetzliche Anpassungen zu diskutieren, solange folgende zwei Prämissen eingehalten werden: Zum einen darf die Entwicklung, Anschaffung und Nutzung von Immobilien staatlicherseits nicht noch weiter verteuert werden. Zum anderen dürfen sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen, die zum Beispiel eigene Produktions- oder Verwaltungsstätten in Deutschland unterhalten, nicht zusätzlich grunderwerbsteuerlich belastet werden. Die Finanzminister sollten sich deshalb nicht aufgrund von purem Aktionismus zu überschießenden Regelungen hinreißen lassen und stattdessen anfangen, die fiskalische Kostenschraube zurückzudrehen."

Volckens mahnt zudem, dass die nun geplanten Verschärfungen im Grunderwerbsteuerrecht den Industriestandort nachhaltig schädigen könnten. „Unternehmen leiden schon heute an der in Deutschland besonderen Situation, dass etwa produktionstechnisch gebotene konzerninterne Umstrukturierungen der Grunderwerbsteuer unterworfen werden, obwohl der Konzern weiterhin Eigentümer der Produktions- und Verwaltungsstätten bleibt". Der Versuch des Gesetzgebers, diese absolut schädlichen steuerlichen "Beifänge" durch sogenannte Konzernklauseln zu befreien, ist seitens der EU beihilferechtlich aufgegriffen worden und die Konzernklausel aktuell nicht anwendbar. „Wenn ein Unternehmen zukünftig nach einem geeigneten Verwaltungs- oder Produktionsstandort in Europa sucht, muss es schon heute die besonderen deutschen grunderwerbsteuerlichen Fallstricke in seine Investitionsentscheidung einbeziehen. Die geplanten gesetzlichen Änderungen können darüber hinaus zu weiteren erheblichen Schäden für Unternehmen und Eigentümer führen", so Volckens.

„Share Deals sind vor allem keine missbräuchlichen Steuergestaltungen, wie einige Politiker sie darzustellen versuchen. Vielmehr können durch Share Deals - völlig legal - Mehrfachbesteuerungen eines Grundstücks vermieden und diese Kostenvorteile an die Immobiliennutzer weitergegeben werden. Sollte diese Möglichkeit wegfallen, wird dies zu einer weiteren Kostensteigerung von Wohn–, Arbeits- und Produktionsflächen führen. Das kann niemand wollen“, erklärt Volckens.

"In Zeiten, in denen die Grunderwerbsteuersätze und das entsprechende Steueraufkommen auf einem historisch hohen Niveau sind, sollte der Gesetzgeber über flächendeckende Senkungen der Grunderwerbsteuer nachdenken. Dass er aber dies genau nicht tut und stattdessen hinter dem Feigenblatt der Steuergerechtigkeit weitere Steuererhöhungen durchsetzen möchte und dieses Mehraufkommen dann nicht einmal dem Steuerbürger zurückgeben möchte, zeigt den rein fiskalisch motivierten Hintergrund der aktuell geführten Debatte."







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