News RSS-Feed

28.05.2018 Werkswohnungen bekämpfen Mangel von Wohnraum und Fachkräften

Werkswohnungen erleben seit wenigen Jahren ein Comeback. Nachdem sich in den 1990er Jahren viele Unternehmen von ihren Immobilien trennten, investieren manche wieder in den Wohnungsbau. So können sie ihren Azubis und Angestellten mit dem Job auch eine Wohnung bieten, die sie in der Regel vergünstigt vermieten.

Gerade in Städten wie München, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf mit knappen Wohnungsangebot und hohen Mieten kann dies ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal bei der Mitarbeitergewinnung sein. So planen die Stadtwerke München den Neubau von 550 Werkswohnungen. Die Stadtwerke Köln investieren ebenfalls in den Neubau. „Die BASF plant in Ludwigshafen zusätzlich 200 Wohnungen – um nur einige zu nennen. In Düsseldorf fehlen gemäß unserer Recherchen allerdings Projekte für Betriebswohnungen“, so RDM-Vorsitzender Schnorrenberger. Es fällt auf, dass vor allem kommunale Unternehmen wie Stadtwerke und Verkehrsbetriebe sowie traditionsreiche Firmen wie Autokonzerne (VW, Audi) und Zulieferer (Bosch) in diesem Wohnungssegment aktiv sind. Aber auch Mittelständler wie Bäckereien, Hotels und Pflegeheime bauen für ihre Mitarbeiter vier Wände.

Große IT-, Telekommunikations- und Technologieunternehmen sind in Deutschland (noch) nicht auf diesen Zug aufgesprungen. Gerade sie sind in Düsseldorf stark vertreten. Eher das Gegenteil ist anzutreffen: Die Rheinbahn verkaufte vor fünf Jahren 830 Wohnungen an die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG).
Die Lage hat sich in der Rheinmetropole und anderen Ballungsregionen noch verschärft: Zu dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen gesellt sich in vielen Branchen ein Mangel an Fachkräften.

Planungsrecht für Mitarbeiterwohnungen vereinfachen

Unternehmen, die in Angestelltenwohnungen investieren, müssen bauliche und mietvertragliche Besonderheiten beachten. „Ratsam ist es, auf dem Firmengelände die Wohnungen zu errichten. Dann entfallen die hohen Grundstückskosten“, so Schnorrenberger, die sich in Düsseldorf laut RDM auf etwa 1.300 Euro pro Quadratmeter belaufen.

Für die Schaffung von Betriebswohnungen muss das Areal im Bebauungsplan als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen sein. In Industriegebieten geht dies nur mit einer Ausnahmegenehmigung. Hier sollte der Gesetzgeber das Planungsrecht zugunsten einer einfacheren Wohnungsbaugenehmigung auf Firmenarealen lockern. Denn produzierendes Gewerbe ist mit immer weniger Lärm- und Geruchsemissionen verbunden. Dreifach-verglaste Fenster halten den Lärm weitgehend draußen. Die Unternehmen könnten außerdem nicht mehr benötigte Bürogebäude in Wohnraum umbauen. Spezielle Fördermittel und Abschreibungsmöglichkeiten könnten den betrieblichen Wohnungsbau ankurbeln.
Viele Düsseldorfer Gewerbegebiete sind gut an den ÖPNV angeschlossen wie etwa Heerdt, Rath, Flingern oder Reisholz. Besonders diese Quartiere wären gut für Mitarbeiterwohnungen geeignet.

Vereinfachungen wären auch bei den Kündigungsmöglichkeiten zielführend. Grundsätzlich ist ein Werk-Dienstwohnungsvertrag, bei dem die Wohnung Teil des Arbeitsvertrags ist, befristet und endet mit Ablauf des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer kann sich allerdings auf das soziale Kündigungsschutzrecht berufen und möglicherweise wohnen bleiben. Dies ist nicht im Sinne des Erfinders: Mit dem Ende des Arbeits- sollte auch das Mietverhältnis auslaufen können.

Wenn Unternehmen sich nicht selbst mit der Bewirtschaftung und der Vermietung befassen und hierfür Mitarbeiter einstellen wollen, können sie diese Arbeiten an Externe auslagern.

Dass Werkswohnungen nicht von gestern sind, belegt auch die Entwicklung im Silicon Valley. In San Francisco stiegen zwischen 2010 und 2017 die Mieten um fast 50 Prozent. Selbst gut bezahlte Fachkräfte der Tech-Firmen finden kaum noch Wohnraum. Das hat Facebook und Google auf den Plan gerufen: beide Unternehmen wollen für ihre Angestellten insgesamt 1.800 Wohnungen errichten.










Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!