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08.05.2018 Baukindergeld, Steuerentlastung und mehr Verbraucherschutz

Die Regierungsfraktionen haben mit dem Beschluss des Baukindergeldes zügig mit ihrem Vorhaben begonnen, die Bildung von Wohneigentum künftig stärker zu fördern. Der Bauherren-Schutzbund e.V. begrüßt, dass die Bauförderung rückwirkend zum Jahresbeginn gilt. Dies bedeute mehr Planungssicherheit für Baufamilien. „Für eine flächendeckende und nachhaltige Förderung aller Verbraucher muss die Bunderegierung sich nun mit gleichem Elan dem gesetzlichen Verbraucherschutz und der Senkung der Baunebenkosten, insbesondere der Grunderwerbssteuer, widmen“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation.

Vor allem beim Wohnungskauf vom Bauträger bestehen heute gravierende Gesetzeslücken, die zu existenzbedrohenden Szenarien führen können. Dies gilt insbesondere im Insolvenzfall des Bauträgers. Geht dieser Pleite, kommt der Verbraucher aktuell kaum aus seinem Vertrag heraus. Es drohen lange Rechtsstreite und kostspielige Bauzeitverzögerungen. „Um Verbrauchern bei Bauträgergeschäften mehr Handlungsspielraum zu geben, müssen nun dringend – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet werden“, so Becker.

Angesichts immer weiter steigender Baukosten erachtet es der Bauherren-Schutzbund e.V. darüber hinaus als notwendig, die hohen Baunebenkosten zu senken. Eine Senkung der Grunderwerbssteuer kann hierbei ein effektiver Hebel sein, der alle Verbraucher nachhaltig bei der Eigenheimbildung unterstützt. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die Preisspirale für Baugrundstücke sich dadurch nicht weiter nach oben dreht. Aus diesem Grund appellieren die Verbraucherschützer an Bund und Länder, gemeinsam einen bundeseinheitlichen und verbraucherfreundlichen Steuersatz zu finden.









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