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08.05.2018 Baukindergeld soll rückwirkend zum 1. Januar kommen

„Union und SPD signalisieren, dass sie dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und der unzureichenden Wohneigentumsquote in Deutschland entschlossen und zügig entgegentreten möchten. Die Fraktionsspitzen von Bund und Ländern treten aufs Gaspedal, jetzt muss die Wohnraumoffensive volle Fahrt aufnehmen.“ Mit diesen Worten begrüßt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die ersten Ergebnisse aus der Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände der Regierungsfraktionen und der parallel stattfindenden Konferenz der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern.

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD im Bundestag hatten sich gestern Nachmittag auf die zügige Umsetzung zentraler wohnpolitischer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag geeinigt. So sollen unter anderem noch in diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Baukindergelds geschaffen werden. Der Anspruch auf Baukindergeld soll laut Beschluss rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gelten. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro. Die Förderung gilt für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum im Neubau oder Bestand.

„Wir begrüßen, dass neben dem Neubau auch der Kauf von Bestandsimmobilien gefördert werden soll. Die eigenen jahrelang gemieteten vier Wände zu erwerben, ist ein großer Wunsch vieler Familien“, so Schick. Der IVD-Präsident weiter: „Das Baukindergeld wird jungen Familien deutliche Vorteile bringen. So kann zum Beispiel eine Immobilie mit einem Kreditvolumen von 100.000 Euro einen monatlichen Kreditratenvorteil von bis zu 24 Prozent erbringen. Ein Immobilienkreditvolumen von 270.000 Euro lässt eine Ermäßigung von bis zu 10 % der monatlichen Kreditrate zu.“ Aus Sicht des IVD sollte „eine intelligente Ausgestaltung des Baukindergeldes“ mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer verknüpft werden können. „Das wäre das ehrlichste und einfachste Instrument der Wohneigentumsförderung“, sagt Schick.

Er verweist dabei auf die Konferenz der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern, an der er gestern in Frankfurt am Main als Vertreter der Immobilienwirtschaft teilnahm und erneut für einen Freibetrag bei den Vertretern der Länder warb. „Hier sind die Ländervertreter etwas weiter als der Bund. Sie sprechen sich klar für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer aus, aber im Koalitionsvertrag ist lediglich ein Prüfauftrag notiert.“ Auf der Konferenz unter dem Vorsitz des Thüringer CDU-Fraktionschefs Mike Mohring hatte Schick auch gegen die Einführung einer Grundsteuer C argumentiert.

„Die Grundsteuer C würde ihr eigentliches Ziel, nämlich Bauland zu mobilisieren, verfehlen. Als es die Grundsteuer C schon in den Jahren 1961 und 1962 gab, hat sie die Spekulationen sogar noch angetrieben. Kleine private Investoren waren aufgrund des Kostendrucks gezwungen, die Grundstücke zu verkaufen, größere Investoren konnten sich leisten, die höheren Kosten einzupreisen“, so Schick.
Der IVD-Präsident weiter: „Die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden der Länder wollen sich für mehr Neubau, mehr Wohneigentum und weniger Regulierungen einsetzen. Das ist ein gutes Signal. Denn die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sind nur in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Immobilienwirtschaft zu lösen.“

Weitere Punkte aus dem Beschlusspapier der Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD

• Mehr Transparenz mit Auskunftspflicht: Union und SPD wollen eine gesetzliche Auskunftspflicht für Vermieter zur Offenlegung der Vormiete einführen, wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft.
• Begrenzung der Modernisierungsumlagefähigkeit: Die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten in Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sollen von derzeit elf auf zukünftig acht Prozent beschränkt werden. Diese Regelung soll auf fünf Jahre eingeführt werden. Zusätzlich wird eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung eingeführt. Danach darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöht werden.
• Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Sonder-Afa: Eine bis Ende des Jahres 2021 befristete steuerliche Sonderabschreibung soll eingeführt werden. Sie beträgt – zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent jährlich – über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren fünf weitere Prozentpunkte pro Jahr.









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