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07.05.2018 publity bietet Anleihentausch in Erwerbsrechte auf neue Anleihe

Der Vorstand der publity AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.

Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz) und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.

Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen, also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17. November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich). Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen.










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