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25.04.2018 Bundesrat wird Fortbildungspflicht wohl durchwinken

Der Bundesrat wird am 27.4.2018 über die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung beschließen. Mit ihr wird die Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter und Makler im Detail geregelt, die 2017 mit einem Gesetz eingeführt wurde, das im August 2018 in Kraft tritt. Es steht zu erwarten, dass der Bundesrat die Verordnung verabschieden wird, auch wenn die darin geregelte neue Fortbildungspflicht für Verwalter aus Sicht von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) keinen Nutzen für Wohnungseigentümer haben wird. Das Gesetz und die Verordnung sind dringend nachzubessern.

Sachkundenachweis für Verwalter wurde gestrichen

Mit dem Gesetz sollten erstmals Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Verwaltern gesetzlich geregelt werden. Denn noch immer kann in Deutschland jede erwachsene Person Verwalter/in von Wohnungseigentum werden - unabhängig von der Vortätigkeit oder Ausbildung - egal, ob er/sie vorher als Architekt, Pferdepfleger, Friseurin, Hausfrau, Hausmeister oder Rechtsanwältin tätig war. Neben einer Versicherungspflicht war der Sachkundenachweis wichtigster neuer Regelungsinhalt. Es war vorgesehen, dass Verwalter ohne sachgemäße Ausbildung ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen sollten. Doch dieses Herzstück des Gesetzes wurde während der Beratungen im Bundestag gestrichen und durch eine geringfügige Fortbildungspflicht ersetzt.

Fortbildungspflicht ohne Pflichten

Die nun gesetzlich vorgegebene Fortbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in 3 Jahren - unabhängig von der Berufsausbildung und Qualifikation der Verwalter - „ist an sich schon ein schlechter Scherz“, bewertet Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied von Wohnen im Eigentum e.V. „So wundert es uns nicht, dass auch der Nachweis dieser Pflicht immer tiefer gehängt wird.“ Denn wie geht man mit einer ineffektiven, aber gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht um, von der man weiß, dass sie nichts bringen wird? – Diese Frage wird sich auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates letzte Woche gestellt haben, und seine Empfehlung an den Bundesrat lautet: Streichung der Meldepflicht. Nur noch auf Nachfrage sollen die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen dem Gewerbeamt mitgeteilt werden müssen. Welches Gewerbeamt wird hier jemals eine Kontrolle durchführen? Das fragt sich WiE.

Es steht zu erwarten, dass der Bundesrat die Verordnung mit den vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Streichung trotzdem verabschieden, also durchwinken wird.

Wohnen im Eigentum e.V.: Chance vertan, Risiken bleiben

„Den Wohnungseigentümern – denen verheißungsvoll 'mehr Verbraucherschutz' versprochen wurde – bringen das neue Gesetz und die Verordnung keinen Nutzen für ihren Bedarf an qualifizierten Verwaltern“, so Heinrich. Das Gesetz und die Verordnung demonstrieren vielmehr, dass der Verwalterberuf immer noch keine angemessene Anerkennung findet. Hier wird die Chance vertan, das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche zu erhöhen. Auch wird ignoriert, dass hier eine Berufsgruppe deutschlandweit fremdes Eigentum im Wert von über 10 Billionen Euro und Hausgeld im Wert von über 33 Mrd. Euro/Jahr verwaltet mit einem hohen Schadensrisiko für die Wohnungseigentümer.

Das Ziel „mehr Verbraucherschutz“ wird auf ein absolutes Minimum reduziert, ansonsten als Pflicht zum eigenverantwortlichen Handeln an den „mündigen Verbraucher“ zurücküberwiesen.

Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden

Fazit: Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden. Eine weitere Aufgabe für die neue Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, die angesichts von rund 10 Millionen Eigentumswohnungen bundesweit äußert wichtig ist.










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