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20.04.2018 Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer würde Wohneigentum fördern

„Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer wäre das einfachste und effektivste Mittel, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern. Davon würden vor allem Haushalte mit mittlerem und kleinerem Einkommen profitieren, die nur begrenzte Möglichkeiten haben, Eigenkapital anzusammeln.“ Mit diesen Worten kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, eine Initiative der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die FDP bringt heute ihren Antrag „Trendwende zur Eigentümernation in Deutschland einleiten – Für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer“ in das Plenum ein und fordert damit die Bundesregierung auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Der Vorschlag der FDP sieht vor, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, natürlichen Personen für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen Freibetrag in Höhe von bis zu 500.000 Euro zu gewähren. Zum Wohneigentum sollen Häuser und Wohnungen aus dem Bestand und unbebaute Grundstücke zur Bebauung zählen. Die FDP spricht sich dafür aus, sowohl die Höhe der Freibeträge pro erwerbender Person festzulegen, als auch den sukzessiven Verbrauch des Freibetrages bis zum Höchstbetrag sicherzustellen. Auch soll der Gesetzesvorschlag so gestaltet werden, dass die direkten und indirekten Effekte auf die Länderhaushalte so gering wie möglich gehalten werden.

Schick verweist auf das stetig steigende Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, das seit 2005 von rund 4,7 Milliarden Euro auf 13,14 Milliarden Euro im Jahr 2017 um mehr als fast das 3-fache angestiegen ist. In den vergangenen zehn Jahren sei die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern 27-mal erhöht worden. Die Eigentumsquote dagegen sinke seit Jahren in den relevanten Altersgruppen der 25- bis 45-Jährigen.

„Union und SPD haben lediglich einen Prüfauftrag zu einem Freibeitrag der Grunderwerbsteuer in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Das ist deutlich zu wenig. Wenn die Förderung des Wohneigentums wirklich greifen soll, müssen sich Baukindergeld, Bürgschaftsprogramme und Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer ineinander verzahnen“, so Schick.










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