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12.02.2021 Positiv-Effekt Baukindergeld: Wohneigentum vielerorts erschwinglich

Trotz gestiegener Immobilienpreise im vergangenen Jahr bleiben Wohnimmobilien in vielen Regionen Deutschlands für Durchschnittsverdiener erschwinglich. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind aktuell ähnlich erschwinglich wie im Jahr 2010. Das Baukindergeld wirkt sich positiv aus und erhöht die Erschwinglichkeit deutlich. Das ist das Ergebnis des IVD-Erschwinglichkeitsindex aus dem dritten Quartal 2020.

Der Erschwinglichkeitsindex führt die Faktoren Immobilienpreise, Löhne und Gehälter sowie das Zinsniveau zusammen und gibt Auskunft darüber, inwieweit es für einen durchschnittlichen Haushalt finanziell möglich ist, eine Immobilie zu erwerben. Ein hoher Wert zeigt eine gute, ein niedriger Wert eine schlechte Erschwinglichkeit an. Ist der Wert größer als hundert, gilt die Immobilie als erschwinglich. In diesem Fall müssen weniger als 25 Prozent des Haushaltseinkommens für die Finanzierung aufgewendet werden.

Der IVD Research verzeichnet aktuell für Eigentumswohnungen im mittleren Wohnwert einen bundesweiten Indexwert von 199,9 Punkten (2010, Q1: 220,2). Das entspricht einer anteiligen Belastung am Haushaltseinkommen von 12,5 Prozent. Unter Hinzunahme des staatlichen Baukindergelds (ein Kind) müssen sogar nur 8,8 Prozent (Indexwert von 282,7) des Einkommens für eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert ausgegeben werden.

In den Top-7-Städten liegt der aktuelle Indexwert für Eigentumswohnungen bei 117,3. Auch hier lohnt sich der Einsatz von Baukindergeld. Bei einem Kind erhöht sich die Erschwinglichkeit auf 135,7 und bei zwei Kindern auf 161,3 Punkten.

Deutlich erschwinglicher sind Eigentumswohnungen (Bestand, mittlerer Wohnwert) in kleinen Mittelstädten zwischen 20.000 bis 50.000 Einwohnern. Hier beträgt der Indexwert aktuell 342,2 Punkte. Die Entlastung durch das Baukindergeld wirkt hier mit 554,2 (für ein Kind) und 625,0 (für zwei Kinder) am stärksten.

Bei Einfamilienhäusern fielen die Preissteigerungen zuletzt stärker als bei Eigentumswohnungen aus. Entsprechend geringer ist die Erschwinglichkeit. Häuser im Bestand (mittlerer Wohnwert) weisen im bundesweiten Durchschnitt einen Indexwert von 88,1 Punkten auf. Das entspricht einer anteiligen Belastung am Haushaltseinkommen von 28,4 Prozent. Mit dem Baukindergeld für zwei Kinder ließe sich die Belastung auf 19,8 Prozent reduzieren. Auffällig auch hier: Besonders in vielen Klein- und Mittelstädten sind Häuser erschwinglicher. In Mittelstädten zwischen 20.000 bis 100.000 Einwohnern beispielsweise verzeichnen Einfamilienhäuser im mittleren Wohnwert einen Indexwert von 130,8 Punkten. Mit einem Baukindergeld für zwei Kinder würde sich der Wert und damit die Erschwinglichkeit auf 222,6 Punkte deutlich erhöhen.

Laut IVD Research sind Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser derzeit besonders im Umland von Metropolen und Großstädten – aber vor allen in den ländlichen Regionen – nach wie vor erschwinglich. Das Baukindergeld hat einen erheblichen Effekt. Sein Förderzeitraum endet allerdings zum 31. März 2021.

„Die Nachfrage nach Wohneigentum ist in den vergangenen Monaten auch Corona-bedingt deutlich gestiegen. Diesem anhaltenden Trend sollte die Bundesregierung gerecht werden und das Baukindergeld entfristen. Es besteht dadurch eine große Chance, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen und vielen Familien kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ermöglichen. Das Baukindergeld sollte darüber hinaus um weitere Komponenten erweitert werden. So könnte der Neubau gegenüber dem Kauf von Bestandswohnungen privilegiert werden, denn nur ein Viertel des Baukindergeldes fließt derzeit in den Neubau. Zudem könnte das Baukindergeld um eine energetische Komponente erweitert werden, um entsprechende Sanierungsmaßnahmen in Bestandsimmobilien voranzutreiben“ so Schick.






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