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30.07.2020 Grundsteuer in Baden-Württemberg: ZIA begrüßt Entwurf

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt, dass das baden-württembergische Kabinett den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht und sich hierdurch für eine bürokratiearme Lösung der Grundsteuerfrage entschieden hat. Der Entwurf der Landesregierung weist jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten auf. „Baden-Württemberg geht bei der Grundsteuer grundsätzlich den vernünftigen Weg der Länderöffnungsklausel und weicht damit vom komplexen Bundesmodell ab“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Positiv hervorzuheben ist vor allem, dass der Entwurf nur wenige Berechnungsfaktoren beinhaltet. Die Verwendung der nicht justiziablen Bodenrichtwerte birgt jedoch insbesondere in Metropolregionen die Gefahr dynamischer Steigerungen.“

Privilegierung des Wohnungsbaus nicht auf Kosten der Unternehmen

Die Gebäudefläche ist bei der geplanten baden-württembergischen Grundsteuer grundsätzlich nicht relevant. Zur Privilegierung von neu geschaffenem Wohnraum sieht das Landesmodell für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke einen Abschlag vor. „Diese Begünstigung von Wohnraum ist ein gutes Signal. Sofern die Grundsteuerreform allerdings – wie angekündigt – aufkommensneutral erfolgen soll, stellt sich die Frage, wer für diese Begünstigung auf der anderen Seite zur Kasse gebeten wird. Die Privilegierung des Wohnungsbaus darf insbesondere nicht auf den Schultern von Unternehmen lasten, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung möglicherweise noch mit den Folgen der Coronakrise zu kämpfen haben“, so Volckens.







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