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17.06.2020 Gewerbemietverträge auf neue Mehrwertsteuer-Regelung umstellen

Die Rohrer Hausverwaltung weist darauf hin, dass wegen der neuen Mehrwertsteuer-Regelung, die vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres gelten soll, die Gewerbemietverträge dringend umgestellt werden sollten. Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung: „Wir verzeichnen jetzt schon bei unseren Kunden eine hohe Beratungsnachfrage, da ohne Fachexpertise die Fehleranfälligkeit sehr hoch sein wird.“

Nuss führt aus, dass sämtliche umsatzsteuerlich relevanten Mietverträge im Rahmen eines Nachtrags angepasst werden sollten. Hintergrund ist der Umstand, dass der Mieter per Gesetz nur noch die reduzierte Mehrwertsteuer bezahlen muss. Der Vermieter hingegen muss die im Mietvertrag bzw. in der Dauerrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer auf jeden Fall ans Finanzamt abführen.

Nuss: „Alle von uns betreuten Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten demnach zeitlich befristet geändert werden. Sollte dies nicht erfolgen, müssten die betroffenen Eigentümer zum Beispiel 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl der Mieter nur 16 Prozent bezahlt. Nach derzeitiger Laufzeit dieser Maßnahme sollten die Verträge zum 1. Januar 2021 wieder ´zurückgestellt´ werden.“

Auf der anderen Seite sollten sämtliche Dauerrechnungen von Dienstleistern oder Versorgern, wie Hausmeister oder Stadtwerken, mit dem befristet verminderten Mehrwertsteuersatz neu gestellt werden. Die dazugehörigen Daueraufträge müssen befristet angepasst werden. Nuss weiter: „Aufgrund des von uns betreuten Bestandes von insgesamt 10.000 Einheiten sind das hunderttausende von Buchungsvorgängen, die geändert, überwacht und nach Ablauf der Befristung wieder ´zurückgestellt´ werden sollten.“

„Wir sehen natürlich, dass das Ziel der Mehrwertsteuer-Reduzierung den Konsum ankurbeln soll. Dabei zeigt sich aber auch, dass die erforderliche Anpassung der Abläufe und Software ein ex- und interner Zusatzaufwand ist“, so Nuss abschließend.








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