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07.05.2020 WEG und Elektromobilität: ZIA fordert gerechte Aufteilung der Lasten

Die in dieser Woche im Deutschen Bundestag behandelten Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind nach Ansicht des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband er Immobilienwirtschaft, richtungsweisend für die zukünftige Mobilität in den Städten.

„Grundsätzlich ist es richtig, dass im Rahmen der WEG-Reform jeder Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft bauliche Veränderungen zum Einbau von Ladeinfrastruktur fordern können soll“, sagt ZIA-Vizepräsident Thomas Zinnöcker. „Es braucht aber hierzu eine auskömmliche Förderung und eine gerechte Aufteilung der finanziellen Lasten. Gerade bei mehreren Anschlüssen in einem größeren Gebäude steigen die Kosten exponentiell an – mit einem einfachen Ladepunkt ist es in vielen Fällen nicht getan. Eine Eigentümergemeinschaft gelangt hier sehr schnell an ihre finanziellen Grenzen.“ Daher ist eine Förderung der Investitionen in die Infrastruktur und ein Abbau der Hemmnisse – etwa steuerlicher Art im Bereich der Gewerbesteuer – entscheidend für den Erfolg der Mobilitätswende.

„Recht auf Laden“ geht zu weit

Die im Rahmen der WEG-Reform vorgelegte Änderung des BGB mit der Schaffung eines „Rechts auf Laden“ des Mieters gegenüber seinem Vermieter hingegen lehnt der ZIA ab. Zwar muss im Sinne der künftigen Mobilität schnellstmöglich die individuelle Infrastruktur verbessert werden. „Die Ausformung als Recht des einzelnen Mieters geht jedoch zu weit“, so Zinnöcker. „Wenn etwa zusätzlich benötigte Komponenten wie einzelne Trafo-Stationen oder Verteilnetze fehlen, ist völlig unklar, wie der einzelne Vermieter die Voraussetzungen für Ladestationen schaffen soll.“

Kosten für die Infrastruktur der Elektromobilität fair verteilen

Zudem darf mit dem Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur nicht bloß der Gebäudesektor adressiert werden – auch der Verkehrssektor spielt hier eine bedeutende Rolle. Auch vor dem Hintergrund der Entstehung neuer Geschäftsfelder und Produkten müssen die partizipierenden Wirtschaftszweige wie Automobilindustrie, Batteriehersteller, Netzbetreiber und Stromversorger an den Kosten für den Ausbau der Infrastruktur beteiligt werden.

Technologieoffenheit als zwingende Voraussetzung

Die Mobilitätswende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Netzausbau und die Bereitstellung der Netzinfrastruktur funktionieren nur in einer engen Partnerschaft aller beteiligten Akteure – und mit Technologieoffenheit. Entsprechend greift die Fokussierung auf Elektromobilität als alleiniger Antriebsform – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – zu kurz. „Es müssen alle Technologiepfade berücksichtigt werden“, so Zinnöcker.








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