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07.05.2020 WEG-Reform zügig beraten und beschließen – Folgen der Krise mildern

„Wir sind froh, dass die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nun in die Zielgerade einbiegt. Das parlamentarische Verfahren sollte jetzt zügig vorankommen und abgeschlossen werden, damit das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten kann. Denn damit wäre es möglich, die Folgen der Corona-Pandemie auf Wohnungseigentümergemeinschaften abzumildern.“ Das sagt Markus Jugan, Vize-Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter, im Vorfeld der heutigen ersten Beratung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes im Bundestag.

Jugan weiter: „Die geltenden Kontaktverbote und Einschränkungen behindern Eigentümerversammlungen und die Beschlussfähigkeit der Gemeinschaft. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Absenkung von Beschlussmehrheiten sowie der Einführung einer Online-Teilnahme an Versammlungen würden diese handlungsfähiger gemacht. So könnten dringend notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vollzogen werden. Das wäre in dieser sicher noch weiter andauernden Corona-Krise wichtiger denn je.“

Neben der Vereinfachung der Durchführung von Eigentümerversammlungen und erleichterten Beschlussfassungen sollen grundsätzlich bauliche Veränderungen einfacher beschlossen werden können. Mit der Neuregelung sollen unter anderem auch die Elektromobilität und der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gefördert werden.

„Mit der WEG-Reform erhalten die Verwalter mehr Kompetenzen, ohne dass die Eigentümerrechte entwertet werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Bei dieser Reform allein darf es allerdings nicht bleiben. Nach Abschluss des Verfahrens muss der Gesetzgeber seine Kraft auf die Einführung eines Sachkundenachweises als Berufszulassungsvoraussetzung für Verwalter lenken“, so Jugan.






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