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30.03.2020 Notarkammer lockert aufgrund der Corona-Pandemie restriktive Regeln

Damit auch während der Coronavirus-Pandemie notarielle Beurkundungen beispielsweise von Immobilienkaufverträgen, Grundschuldbestellungen oder Gesellschaftsverträgen stattfinden können, hat die Notarkammer Berlin die restriktiven Regeln, vornehmlich das Prinzip der persönlichen Anwesenheit aller Beteiligten, gelockert. War es nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, Beurkundungen mittels eines Vertreters ohne Vertretungsmacht durchzuführen, wird diese Möglichkeit für die Zeit der Coronavirus-Pandemie ausdrücklich zugelassen. Damit sollen die beteiligten Vertragsparteien ein persönliches Zusammentreffen vermeiden können, um einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus vorzubeugen. Darauf weist die Berliner Rechts- und Steuerberatungskanzlei Bottermann Khorrami LLP hin.

Sarah Scherwitzki, Notarin bei Bottermann Khorrami LLP, erklärt: „Weil notarielle Handlungen systemrelevant sind, hat uns die Notarkammer Berlin Möglichkeiten an die Hand gegeben, Beurkundungen während der Coronavirus-Pandemie auch ohne Beisein aller Beteiligten durchzuführen. Statt der Vertragsparteien können Mitarbeiter unseres Notariats als vollmachtlose Vertreter eingesetzt werden. Die beteiligten Vertragsparteien leisten dann im Nachgang auch außerhalb der Geschäftsräume vor dem Notar lediglich ihre Unterschrift, um den Vertrag zu genehmigen.“

Susanne Tiling, Notarin bei Bottermann Khorrami LLP, ergänzt: „Wir freuen uns, dass die Notarkammer uns die Möglichkeit einräumt, trotz reduziertem Publikumsbetrieb während der Coronavirus-Pandemie unsere Notarstätigkeit aufrecht erhalten zu können. Denn ohne Notare könnten viele Verbraucherverträge und Immobiliengeschäfte nicht abgeschlossen werden. Zusätzlich nutzen wir gerade in Zeiten von Corona die Möglichkeiten der Digitalisierung für unsere Mandanten und lassen die Beteiligten auf Wunsch per Videokonferenz zur Beurkundungsverhandlung dazuschalten. So können sie – wie unter normalen Umständen auch – mögliche Fragen während der Verlesung der Urkunden direkt stellen.“






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